In diesem Interview mit Frau Dr. Viktoria Kaplun, Richterin am Landgericht Hamburg, geht es über das Richteramt als Karriereziel. Sie gibt dafür Einblicke in ihren Arbeitsalltag, zwischen Dezernatsarbeit und Sitzungssaal. Sie nennt die typischen Herausforderungen, denen sich frische Richter:innen regelmäßig konfrontiert sehen und gibt entsprechende Ratschläge. Sie nennt zudem zahlreiche Gründe, warum das Richteramt eine großartige Berufswahl ist. Dies und mehr erfährst du in diesem interessanten und spannend zu lesenden Interview.
Über Frau Richterin Dr. Viktoria Kaplun
Dr. Viktoria Kaplun studierte Rechtswissenschaften in Bonn, promovierte in Köln und legte ihr Zweites Staatsexamen in Hamburg ab. Sie ist Richterin am Landgericht und seit 2015 in der Hamburger Justiz tätig. Nach Einsätzen in verschiedenen Strafkammern und einer Baukammer des Landgerichts Hamburg einerseits sowie in der Präsidialverwaltung der Justizbehörde andererseits ist sie seit 2020 an das Amtsgericht Hamburg abgeordnet. Dort bearbeitet sie schwerpunktmäßig Verfahren im Zivilsegment.
Interview
Klingenberg: Liebe Viktoria, vielen Dank zunächst, dass Du Dich für dieses Interview bereit erklärt hast. Auf meine Anfrage hin, hattest Du mir folgendes geantwortet: „Ich möchte dem Nachwuchs gerne einen Einblick in meine Arbeit als Richterin geben!“ Daher möchte ich mit diesem Interview das Richteramt näher beleuchten und herausfinden, wieso das Richteramt durchaus eine ernstzunehmende Alternative zur Anwaltschaft ist. Zum Einstieg würde mich zunächst einmal interessieren, was Dich damals dazu bewogen hat, Richterin zu werden.
Dr. Viktoria Kaplun: Zunächst peilte ich an, Staatsanwältin zu werden. Kurz vor dem Abitur stellte ich mir das cool vor. Mein Beruf sollte jedenfalls solide werden, das war von Anfang an klar. Zum Träumen und Ausprobieren war nämlich nicht so recht Gelegenheit: Wir waren erst einige Jahre zuvor nach Deutschland eingewandert und meine Eltern konnten mir nicht mit Finanzen, Vitamin B oder Lebenserfahrung im europäischen System zur Seite stehen. Es musste also im ersten Anlauf klappen und Jura schien da gut zu passen, um es „durchzuziehen“.
Nach dem Ersten Staatsexamen war ich heilfroh, dass das mit der Paukerei erst einmal vorbei war. Tatsächlich dachte ich damals kurz daran, ob ich nicht eine Abkürzung nehmen sollte: Vielleicht in einer Unternehmensberatung oder anderweitig in der freien Wirtschaft einsteigen und die Juristerei lassen? Eine Promotion brachte mich dann wieder auf andere Gedanken und den Pfad der Juristenausbildung zurück.
Mit dem Zweiten Staatsexamen in der Tasche dachte ich schon auch über den Berufseinstieg als Anwältin nach. Ich war nahezu zehn Jahre lang unter Hochdruck in der Ausbildung gewesen und fühlte mich vor allem nach einem intensiven Referendariat mit mehreren Auslandsstationen wie am Ende eines Marathons: erschöpft, glücklich, durcheinander, angereichert mit neuen Impulsen und leer zugleich. Das plötzliche Vakuum, das nach dem Ende der Lernerei angesichts der scheinbar unermesslichen Freiheit entstand, überforderte mich. Die Kanzleien, bei denen ich mich vorstellte, lockten mit attraktiven Angeboten: spannende Mandate, tolle Büros mitten in der Hamburger Innenstadt, Reisen, Wahnsinnsgehälter. Ich lief den Jakobsweg und sortierte mich: Will ich das? Wie frei möchte ich in meinem Beruf sein? Welchen Beitrag möchte ich für die Gesellschaft leisten?
Den Ausschlag gaben letztlich die Einblicke, die ich in meiner Staatsanwalts- und Gerichtsstation im Referendariat erhielt: Jede Akte, die ich zur Bearbeitung bekam, war eine Miniatur aus dem echten Leben, mit sehr realen Auseinandersetzungen und Verträgen, Zeugen und Parteien. Wenn ich vor allem meine Ausbilderin am Amtsgericht bei der Arbeit beobachtete, stellte ich schnell fest: Ich kann einen Unterschied in dem Leben anderer Menschen machen. Meine Arbeit wirkt sich unmittelbar aus. Die Arbeit in den Kanzleien, in denen ich Erfahrungen gesammelt hatte – schon während des Studiums und promotionsbegleitend hatte ich Jobs in verschiedenen Sozietäten –, verblieb hingegen abstrakt. Es fiel mir schwer, den Wert meiner Anstrengungen ganz konkret wahrzunehmen, auch wenn sie als ein Schritt von mehreren in der Kette wichtig oder hilfreich gewesen sein mag. Ich wollte mehr Verantwortung, mehr Selbstwirksamkeit. Letztlich entschied ich mich für die Möglichkeit, innerlich und äußerlich unabhängig für den Rechtsstaat zu arbeiten und wurde Richterin. Auch wollte ich zeitnah eine Familie gründen und das erschien mir mit dem Berufsalltag einer (angestellten) Rechtsanwältin kaum vereinbar.
Klingenberg: Widmen wir uns nun den Einblicken in Deine Arbeit: Wie sieht Deine typische Arbeitswoche aus? Wie viele Verhandlungstage hast Du und wie viel Zeit verbleibt Dir für Aktenstudium, Urteile und Beschlüsse sowie Dezernatsarbeit?
Dr. Viktoria Kaplun: Eigentlich bin ich Richterin am Landgericht, allerdings seit drei Jahren an das Amtsgericht (Zivilbereich) abgeordnet und arbeite somit eigenständig an meinen Akten. Mittwochs ist mein Sitzungstag, an dem ich auch die Urteile für Verfahren verkünde, die ich in den Wochen zuvor terminiert und verhandelt hatte. Um den Mittwoch sortiert sich also ein wenig die gesamte Arbeit der Woche, die hauptsächlich in Sitzungsvorbereitung, Urteile oder Beschlüsse verfassen sowie allgemeine Dezernatsarbeit zu unterteilen ist. Daneben bilde ich zudem laufend Referedar:innen aus und korrigiere deren Entwürfe bzw. treffe sie zu einem Aktenvortrag oder zur Aktenbesprechung. Auch flattert immer mal unvorhergesehen eine einstweilige Verfügung herein, die dann vorrangig zu bearbeiten ist und nicht selten eine sofortige Entscheidung erfordert. Hin und wieder gibt es Ortstermine. Zuletzt war es eine Beweisaufnahme in einem Altbau, bei dem Rechtsstreit ging es um den wahrnehmbaren Geräuschpegel zwischen benachbarten Wohnungen. Zudem gibt es regelmäßige Runden für fachlichen Austausch am Gericht, die sehr hilfreich sind. Wenn ich mir bei einer Akte nicht sicher bin, bringe ich sie (inzwischen wegen der E-Akte eher: meinen Laptop) mit, stelle sie in der Runde vor und erhalte hilfreiche Einschätzungen der Kolleg:innen.
In meiner Zuständigkeit liegen – neben allgemeinen Zivilsachen – Wohnungseigentumssachen und Mietesachen. Je nach Umfang einer Sache kann eine Sitzungsvorbereitung nur eine halbe Stunde dauern, oft aber mehrere Stunden oder auch mal einen ganzen Tag. Das berücksichtige ich bereits vorab bei der Terminierung und achte darauf, dass ich die Termine so setze, dass für die Vorbereitung einer jeden Sache genug Zeit bleibt. Wenn der Termin naht, schaue ich mir die Akte dann besonders gründlich an und prüfe auch, ob ich alles Erforderliche veranlasst habe (Zeugen geladen? Hinweise erteilt? Alle Zustellungsurkunden für die Ladung beisammen? Neue Schriftsätze eingegangen?). Das Gleiche gilt, wenn ich einen Verkündungstermin anberaume: Auch dann achte ich darauf, dass im Vorfeld genug Zeit bleibt, wenn ich voraussichtlich ein umfangreiches Urteil abzusetzen habe.
Im Rahmen der Dezernatsarbeit erledige ich den täglichen Akteneingang. Das ist ein Teil meiner Arbeit, den ich sehr mag. Wenn Schriftsätze eingehen, erfahre ich jedes Mal ein Stückchen mehr über den vorgefallenen Sachverhalt, manchmal mit unerwarteten Wendungen. Habe ich zuvor einen Hinweis erteilt oder einen Vergleich vorgeschlagen, bin ich neugierig, wie die Parteien darauf reagieren.
Grob gesagt sieht also jede Woche anders aus, weil sie eben von den einzelnen Akten abhängt, die zur Verhandlung, zur Entscheidung oder zum Weiterbewegtwerden anstehen. So gleicht im Grunde kein Arbeitstag dem anderen und es bleibt täglich spannend, wenn ich meine E-Akten aufrufe. Diese Vielseitigkeit meiner Arbeit mag ich sehr!
Klingenberg: Ich möchte einmal bei der Dezernatsarbeit bleiben. Es handelt sich hierbei immerhin um eine wesentliche richterliche Tätigkeit, die meiner Erfahrung nach in der juristischen Ausbildung zu kurz kommt: Welche einzelnen Tätigkeiten fallen denn bei der Dezernatsarbeit an und wo liegen hier vor allem für frische Richter:innen die größten Herausforderungen?
Dr. Viktoria Kaplun: Dezernatsarbeit nennen wir in Hamburg gerne Dekretur, der Begriff ist wohl eine kleine Hamburgensie. Ich kriege jeden Tag durch meine Geschäftsstelle bis zu 20 Akten vorgelegt, in denen etwas zu veranlassen ist, was ich dann überwiegend mithilfe von kurzen schriftlichen Verfügungen erledige. Jede Richterin, jeder Richter hat da eigene Abkürzungen, die man mit der Zeit entwickelt und die die Geschäftsstellenmitarbeiter:innen dann umsetzen. Zum Beispiel:
„Schrifts. ab an BV, fls. z.K., WV z.T.“
Das ist ein neuer Schriftsatz des Klägervertreters, den der Beklagtenvertreter noch rechtzeitig vor dem Termin wahrnehmen soll, ohne dazu schon Stellung nehmen zu müssen. Die Akte soll mir dann zum Verhandlungstermin wieder vorgelegt werden.
Dekretur ist sehr vielseitig: Für jede einzelne Akte entscheide ich selbst, was mit ihr weiter geschehen soll. Schriftsätze zur Stellungnahme raussenden, Rückfrage eines Sachverständigen beantworten, eine Beweisaufnahme planen (z. B. Zeugen und Dolmetscher laden, Auslagenvorschüsse dafür einfordern, persönliches Erscheinen der Parteien anordnen), einen Beweisbeschluss oder Beschluss für eine Videoverhandlung verfassen, Hinweise zur Einschätzung der Sach- und Rechtslage formulieren, ein Sachverständigengutachten zur Stellungnahme versenden – das sind nur einige Beispiele dafür. Weiß ich nicht prompt, was ich als Nächstes in einem Verfahren machen soll, lege ich die Akte zur Seite und greife sie etwas später wieder auf, wenn ich den Kopf und die Zeit für die Akten habe, in die ich mich etwas mehr einarbeiten muss.
Zu Beginn meiner Tätigkeit als Richterin war ich zunächst überfordert damit, den Überblick über die vielen Akten zu behalten und war bei jeder kleineren Sache aufgeschmissen, was denn hier weiter zu tun ist. Ich bin dann täglich mit meinen Akten zu Kolleg:innen gegangen: In der ersten Woche mit allen, schon bald aber nur noch mit den „Problemfällen“ und nach kurzer Zeit gar nicht mehr. Die Lernkurve war angesichts des täglichen Trainings extrem steil und ich fühlte mich zügig immer fitter bei der Aktenbearbeitung.
Auch fiel es mir am Anfang schwer, realistisch einzuschätzen, wann ich welche Verfahren terminieren oder anderweitig fördern sollte. Das führte dann dazu, dass ich mich nicht selten überforderte, indem ich mir zu viele Sachen oder Urteile auf einen Sitzungstag legte und mit der Arbeit nicht mehr hinterherkam. Das ist zwar kein Beinbruch: Ich kann Verkündungstermine verschieben, wenn ich das Urteil noch nicht fertiggestellt habe. Das sollte aber nach Möglichkeit nur selten passieren, da die Arbeit sich auf diese Weise staut und man ständig den wachsenden Aktenberg im Rücken spürt. Da half mir damals sehr der Ratschlag eines Kollegen, dass ich doch ruhig alle paar Wochen mal eine Woche sitzungsfrei lassen sollte, um mit den Erledigungen hinterherzukommen. Schon nach einigen Monaten wusste ich viel besser einzuschätzen, wann ich welche Verfahren sinnvoll und gut fördern konnte.
Klingenberg: Gibt es noch andere Herausforderungen, denen sich frische Richter:innen konfrontiert sehen und welche Ratschläge kannst Du da geben?
Dr. Viktoria Kaplun: Als frisch eingestellte Richterin oder Richter steht man gleich voll in der Verantwortung, es gibt wenig bis keine Schonfristen. Im Zweifel wird der/die Dezernatsvorgängiger:in bereits Sitzungen terminiert haben, die man dann „erbt“: Am ersten Arbeitstag am Gericht kämpft man noch mit dem Computer und versucht, sich erstmals einzuloggen und mit dem System der E-Akte vertraut zu machen, eine Woche später wartet bereits der erste Sitzungstag, der vorbereitet und durchgeführt werden will. Es ist klar und völlig normal, dass da einem ein wenig die Düse geht. Wenn man Glück hatte, durfte man im Referendariat schon einmal eine Sitzung leiten und diese Erfahrung erstmals machen. Ansonsten: Diktiergerät gut kennenlernen und die Akten detailliert vorbereiten sind die beiden wichtigsten Tipps.
Mit einer ordentlichen fachlichen Vorbereitung ist man schon einmal auf der sicheren Seite. Die ZPO verzeiht ohnehin alle prozessualen Fehler. Für die Sitzungsleitung kursiert am Gericht ein Skript für Einsteiger:innen, das auch für eventuelle unvorhergesehene Notfälle (Zeuge kommt nicht? Dolmetscher für die falsche Sprache geladen? Wen anrufen bei IT-Notfällen?) hilfreich ist. Allerdings ist jede Sitzung anders. Man weiß vorher kaum, wer einem in welcher Stimmung in der Verhandlung begegnet. Es hilft also, ein gewisses Improvisationstalent bzw. eine pragmatische Herangehensweise in den Sitzungssaal mitzubringen. Für jede Art von Sitzung hat sich für mich eine freundliche, offene und humorvolle Atmosphäre bewährt, aber da experimentiert man am besten und findet nach und nach zum eigenen Stil, den man authentisch durchzieht. Ich persönlich mag das Verhandeln und insbesondere Beweisaufnahmen besonders, weil ich dort den Menschen begegne, über deren Rechtsstreitigkeiten ich entscheide. Außerdem mag ich das Spontane, Unvorhersehbare und dass ich bei jeder Sitzung an den Dingen wachse.
Für die Dezernatsarbeit hat mir gerade zum Einstieg für tiefer gehende Fragen das Buch „Das zivilrichterliche Dezernat“ von Büßer/Tonner sehr geholfen, das ich sogar noch heute manchmal zu Rate ziehe. Für die Arbeit an den Akten appelliere ich gerade für den Anfang dazu, keine Hemmungen zu haben, an der Nachbartür zu klopfen. Mir haben damals viele Kolleg:innen von sich aus ihre Hilfe angeboten und ich hatte nie das Gefühl zu stören. Jede:r weiß, in welcher Lage man sich beim Berufseinstieg befindet. Ich fühlte mich gerade am Anfang sehr gut unterstützt und empfinde den Zusammenhalt, den ich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hamburg durchweg erlebt habe, als sehr stark. Macht Eure Fragen nicht alle mit Euch allein aus – niemand muss das Rad neu erfinden! Für die Einleitungsverfügung im schriftlichen Vorverfahren gibt es ein Standardformular und auch das Wappen im Urteil muss man nicht selbst malen.
Klingenberg: Vielen Dank für diese wertvollen Einblicke. Ich möchte mich nun einmal dem Thema „verbrannt werden“ widmen. Man hört hin und wieder, dass Richter:innen auf Probe genauso ausgelastet sind, wie Anwält:innen in einer Großkanzlei, aber eben für lediglich einen Bruchteil des Gehalts. Was ist da dran an diesem Gerücht? Wie umfangreich ist die richterliche Tätigkeit als Richter:in auf Probe, auch im Vergleich zur Richter:in auf Lebenszeit?
Dr. Viktoria Kaplun: Die richterliche Tätigkeit kann Hamsterrad-Arbeit sein, wenn man unter diesem Blickwinkel darauf schaut. An meinem Amtsgericht – wir sind allerdings zugegebenermaßen auch viel mit Fluggastrechteklage befasst – hat ein Dezernat durchschnittlich 430 laufende Zivilklagen. Den Zustand, dass ich nicht wüsste, woran ich nun arbeiten sollte/müsste, kenne ich also nicht, da es durchgehend Verfahren gibt, die entschieden oder zumindest weiter mit Hinweisen oder einem Termin zur mündlichen Verhandlung gefördert werden könnten. Hat man einen Stapel Sachen erledigt, kommt mit der nächsten Zuteilung zuverlässig ein frischer Stapel neuer Verfahren rein. Frei nach dem Slogan einer Baumarktkette: „Es gibt immer was zu tun.“
Aber. Das heißt ja nicht, dass man sich dauerhaft 10 oder 12 oder 14 Stunden täglich abarbeiten muss, um einen Idealzustand zu erreichen, der ohnehin unerreichbar ist. Richteramt und richterliche Unabhängigkeit bedeutet: vollständig eigenständiges Einteilen und Einschätzen, welche Verfahren in welcher Reihenfolge, in welcher Geschwindigkeit und fachlichen Tiefe ich wann und auf welche Weise fördere, vorbereite, terminiere, sitze, erledige. Und da liegt für mich ein immenser Unterschied zu fremdgesteuerter Arbeit, in der ich die Interessen einer anderen Person vertrete, die womöglich ein anderes Verständnis davon hat, wie das Verfahren laufen oder was in einem Schriftsatz stehen soll. Wenn ich als Richterin an einer Akte arbeite und diese Arbeit noch zu Ende führen will oder gerade in einem Flow bin, kann es schon vorkommen, dass ich bis in den Abend arbeite. Dann mache ich das allerdings selbstbestimmt und weil ich das so möchte. Das ist für mich ein entscheidender Umstand, der meinen Blick auf meine Arbeit als Richterin vollständig vom Hamsterrad weg zu einem Arbeitstag voller Möglichkeiten und Varianten lenkt. Mir fällt es deshalb nicht schwer, für mich persönlich zeitliche und andere Ressourcen-Grenzen zu setzen und umgekehrt mitten in der Bearbeitung einer Akte aufzuhören, wenn ich gerade keine Zeit oder Konzentration mehr habe. Die Akte wird zu Ende bearbeitet werden, nur nicht jetzt sofort.
In diesen Freiheiten liegt eine große Chance, Selbstwirksamkeit und Erfüllung im Richterberuf zu erfahren. Gleichzeitig verlangt er einem auch in jede Richtung Disziplin ab: Einerseits alle Verfahren angemessen zu fördern, andererseits die eigenen Grenzen zu achten. Das ist nämlich die Kehrseite der Freiheit: Entgrenzung. Es gibt keine vorgegebenen Arbeitszeiten, keine Anwesenheitspflichten, keine wirklichen Rahmen. Wer permanent über die eigenen Grenzen geht, riskiert über die Berufsjahre in der Tat auch im Richterberuf Ausgebranntsein.
Richter:innen auf Probe erhalten selbstverständlich ganz normale Akten, kriegen also nicht etwa „einfachere“ Fälle zugeteilt. Berufseinsteiger:in brauchen für manche Vorgänge logischerweise ein wenig länger als erfahrenere Kolleg:innen. Das hat man erkannt und reduziert deswegen seit einigen Jahren die Zuteilung in dem ersten halben Jahr um 25 %. Das hilft den frisch gebackenen Kolleg:innen, sich mit der erforderlichen Ruhe in die Abläufe und neuen Fachbereiche einzuarbeiten, ohne sich allzu große Gedanken um die eigenen Erledigungszahlen machen zu müssen.
Klingenberg: In diesem Zusammenhang würde mich natürlich auch sehr interessieren, wieso für Dich das Richteramt eine ernstzunehmende Alternative zu einer Karriere in einer Kanzlei ist?
Dr. Viktoria Kaplun: Die Anwaltschaft verhilft den Menschen bei guter Beratung zu ihrem Recht. Die Arbeit einer Interessensvertretung ist in der Wirtschaft und in allen privaten Rechtsbelangen unabdingbar. Manche Anwält:innen munkeln sogar, in Wahrheit würden sie einen Rechtsstreit entscheiden und nicht das Gericht, indem sie mit exzellentem Vortrag nur eine logische Entscheidung vorgeben.
Richterin sein bedeutet für mich: Verantwortung übernehmen, ausgewogene und gut begründete Entscheidungen treffen, dabei kritikfähig und offen bleiben für andere Meinungen und Einschätzungen. Dass Richter:innen sich ihre Tätigkeiten selbstbestimmt einteilen und nur das Recht und Gesetz ihre Arbeit lenkt, ist Ausprägung des Rechtsstaats und sichert für die Richter:innen die erforderliche innerliche und äußerliche Unabhängigkeit. Als besonders sinnstiftend erlebe ich es, wenn sich die Parteien in einer Verhandlung gütlich einigen und den Rechtsstreit, der sie lange Zeit belastet hat, für sich abschließen können. Oft gelingt eine Einigung erst im Gerichtssaal und nicht vorher. Meine Neutralität, wenn ich ihnen meine Einschätzung erläutere, spielt dabei eine wichtige Rolle. Das erfüllt mich mit Demut für die friedensstiftende Funktion des Gerichts. Ich persönlich käme nicht dauerhaft damit klar, Interessensvertreterin zu sein; das würde mich insbesondere bei weniger aussichtsreichen Mandaten frustrieren. Ich schätze sehr an meinem Beruf, dass ich zunächst unabhängig den Sachverhalt mithilfe der Parteien und ggfs. im Rahmen einer Beweisaufnahme ermittle, um dann eine rechtliche Lösung für den Rechtsstreit zu finden, von der ich überzeugt bin.
Wichtig finde ich zudem die fachliche Flexibilität, die der Beruf ermöglicht (und auch fordert). Es gibt so viele Möglichkeiten in der Justiz! Strafrichterin am Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Betreuungs- oder Familienrichterin am Amtsgericht Hamburg-Mitte, Schwurgerichtskammer am Landgericht Hamburg, Zivilrichterin am Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Abordnungen zum Justizministerium (in Hamburg oder Berlin), an das Justizprüfungsamt, das OLG, zum BGH oder BVerfG – das alles und noch viel mehr sind Stationen, die sich jede:r in seinem Berufsleben in Hamburg aussuchen kann. Diese Vielfalt finde ich unschlagbar.
Nicht zuletzt ist der Beruf mit der Familie und der Kinderbetreuung, etwa bei Krankheiten, sehr gut vereinbar. „Kind oder Karriere?“ stellt sich hier nicht. Für eine Karriere in der Justiz muss man nicht auf die Familiengründung verzichten.
Klingenberg: Das sind natürlich gute Gründe. Ein häufig zu hörendes Gegenargument ist aber immer der Verdienst. Wie viel verdient man überhaupt als Richter:in und über welche Boni kann man sich vielleicht freuen? Gibt es auch finanzielle Vorteile, die es für Rechtsanwält:innen nicht gibt?
Dr. Viktoria Kaplun: Berufsanfänger:innen verdienen in einer großen Wirtschaftssozietät deutlich mehr. Da muss man sich zum Berufseinstieg die Frage stellen: Wo setze ich meine Prioritäten? Was lasse ich mir mit dem hohen Gehalt vielleicht abkaufen? Und macht mich diese Arbeit glücklich, empfinde ich sie als sinnstiftend? Das kann man nur für sich selbst beantworten, da hat jede:r ganz eigene Vorstellungen vom Leben.
Was gibt es also monatlich aufs Konto, wenn man als Richter:in tätig ist? Zum Einstieg (Besoldungsstufe R1, Erfahrungsstufe 1) erhält man in Hamburg (Richterbesoldung ist Ländersache!) brutto 4.858,20 € (netto etwa 3.749,29 €) – das ist von allen Bundesländern immerhin oben mit dabei. Alle zwei Jahre erhöht sich die Erfahrungsstufe automatisch, bis hin zu brutto 7.152,76 € in Stufe 8. Wird Arbeitserfahrung vor dem Berufseinstieg anerkannt (z. B. bei vorheriger Promotion oder Arbeit parallel zum Referendariat oder wenn man zunächst als Rechtsanwält:in tätig war), kann man von Anfang an in einer höheren Stufe eingruppiert werden.
Zu berücksichtigen ist ferner: Richter:innen zahlen keine Sozialabgaben wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung, nur die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Es gibt Zuschläge für Familie und Kinder, seit August 2023 haben sich hier die Sätze seit einer BVerfG-Entscheidung noch einmal deutlich erhöht. Nicht zu unterschätzen ist die Beihilfe, auch für etwaige Kinder: Der Staat übernimmt 70-80 % der Kosten. Nach dem aktiven Richterdienst erhält man eine Pension von 70 % der zuletzt erhaltenen Bezüge. Insbesondere den letzten Punkt blendet man beim Berufseinstieg zunächst aus.
Dennoch wird Deutschland immer wieder von der EU gerügt: Deutsche Richter:innen verdienen deutlich weniger als viele Kolleg:innen im europäischen Ausland. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt deutscher Richter:innen entspricht in etwa dem nationalen Durchschnittsgehalt, 17 europäische Länder zahlen mehr. Hier ist also noch Luft nach oben und die Besoldung wird bei dem Ringen um den besten Nachwuchs angesichts der nahenden Pensionierungswelle weiter an Bedeutung gewinnen.
Klingenberg: Ich denke, Du konntest bestimmt einige Jurist:innen davon überzeugen, doch den Karriereweg Richteramt einzuschlagen. Da knüpft nun meine nächste Frage an: Es ist ja bekanntlich so, dass Jurist:innen Präferenzen hinsichtlich der Rechtsgebiete haben. Ich selbst hatte längere Zeit überlegt, Strafrichter zu werden, am besten mit dem Schwerpunkt Jugendstrafrecht. Bist Du denn in Deinem Lieblingsrechtsgebiet tätig? Und wie wird man überhaupt Richter:in im Lieblingsrechtsgebiet? Hast Du da vielleicht einige Tipps für unsere Leserschaft, wie man sich den Weg zumindest etwas ebnen kann?
Dr. Viktoria Kaplun: Ich selbst war dankbar dafür, dass Hamburg ein flexibles Stationenmodell hat: Am Landgericht lernt man in den ersten Berufsjahren in aller Regel sowohl eine Strafkammer als auch eine Zivilkammer kennen, oft gibt es sogar noch eine weitere Station. So erhält man verschiedene Gelegenheiten zur praktischen Orientierung, für die das Referendariat zu kurz ist. Nach und nach spezialisiert man sich dann im Laufe eines Berufslebens und da kann man in der Tat die Richtung mitbestimmen. Die Verwaltung versucht nach meinem Eindruck immer, die Präferenzen der Richterschaft zu berücksichtigen. In einem persönlichen Gespräch wird bei Wechseln erörtert, was machbar ist. Natürlich muss dies mit den Vakanzen abgeglichen werden. Das Landgericht Hamburg ist das größte in Deutschland – dass hier organisatorisch viel zu jonglieren ist, ist klar. Gleichzeitig bietet die Stadt auch mit den vielen Stadtteilgerichten zahlreiche Möglichkeiten, das Richtige für sich zu finden.
In der Justiz braucht es manchmal ein wenig Vorlauf – manchmal geht es aber auch ganz schnell. Einmal hatte ich bereits meine neue Kammer am Landgericht kennengelernt (Urheberrecht) und alles war für den anstehenden Wechsel geregelt. Nur wenige Tage später erhielt ich dann einen Anruf, ob ich mir vielleicht doch eine Abordnung an die Justizbehörde vorstellen könnte. Diese Chance nahm ich dann auch wahr, auch wenn das überhaupt nicht geplant war, und hatte spannende Einblicke in die Justizverwaltung. Mit etwas Geduld wird man jedenfalls früher oder später in den Fachbereich rücken können, den man vor Augen hatte. Meine Wünsche und beruflichen Vorstellungen sind in den knapp neun Jahren, in denen ich nun als Richterin tätig bin, gut berücksichtigt worden. Wenn man inhaltlich flexibel ist und sich auf neue Fachbereiche einlassen möchte, wird man nach meiner Erfahrung neue Themenfelder für sich entdecken, die man vorher nicht auf dem Schirm gehabt hatte. So geht es mir zum Beispiel mit dem Wohnungseigentumsrecht, mit dem ich jetzt seit über drei Jahren am Amtsgericht befasst bin. Das empfinde ich als rechtlich spannend und anspruchsvoll und mag es, mich mit den Parteien über die Schwierigkeiten, die Auslöser für den Rechtsstreit waren, auseinanderzusetzen.
Klingenberg: Ein ehrliches Interview sollte sich nicht nur mit der Sonnenseite beschäftigen. Deshalb würde mich durchaus interessieren, wo die Justiz dringend Verbesserungen vornehmen muss, zum Beispiel um die Richter:innen zu entlasten?
Dr. Viktoria Kaplun: Das Wechselmodell am Landgericht – auch am Amtsgericht gibt es ähnliche Modelle – sorgt leider auch dafür, dass über die Jahre stellenweise sogenannte „Assessorendezernate“ entstehen: Alle etwa anderthalb Jahre arbeitet sich jemand anders neu in die Verfahren ein. Nicht selten kommt dies gerade in den Baukammern vor; die Verfahren hier sind ohnehin umfangreicher und die Materie anspruchsvoller. Die Verfahren können dann nicht immer optimal gefördert werden, dafür ist die Zeit der Station einfach zu kurz, sie stauen sich zunehmend. Das kann für Frust bei der jungen Richterschaft und natürlich bei den Parteien sorgen.
Ein anderes Thema ist das Personalproblem im nichtrichterlichen Bereich. Insbesondere im vergangenen Jahr gab es am Amtsgericht Hamburg erhebliche Probleme im Geschäftsstellenbereich und der Betrieb kam vielerorts nur schleppend voran. Ohne die Geschäftsstellen kann ein Verfahren nicht vernünftig vorangetrieben werden: zur Sitzung laden, Verfügungen ausführen – die gesamte Kommunikation mit den Prozessbevollmächtigten und den Parteien übernehmen die Geschäftsstellen. Hier steuert man inzwischen dagegen, wirbt vermehrt für den Beruf, lernt Quereinsteiger an und mobile Teams unterstützen dort, wo am meisten Bedarf ist. Das ist sehr hilfreich und wir spüren inzwischen die Entlastung. Dieses Thema wird uns alle weiterhin beschäftigen. Personal ist ein Thema für alle Branchen.
Was mir noch unter den Nägeln brennt, ist der Einsatz hilfreicher Suchsysteme insbesondere bei der Bearbeitung von Fluggastrechteklagen. Am Amtsgericht Hamburg ist ein großer Teil der eingehenden Klagen solche, die sich mit Problemen rund um einen Flug befassen. Im Moment können wir nicht einmal danach suchen, ob andere Kolleg:innen sich bereits mit diesem Flug befasst, vielleicht sogar schon ein Urteil dazu geschrieben haben. Und das trotz E-Akte! Auch hier wird derzeit nach technischen oder praktischen Lösungen gesucht. Wenn sie gefunden sind, wird uns das die Arbeit erheblich erleichtern.
Klingenberg: Vielen Dank für diese ehrlichen Einblicke. Da ich unser Interview ungern mit dieser Frage beenden möchte, würde mich noch folgendes interessieren: Was waren in Deiner bisherigen Laufbahn die drei besten / interessantesten / außergewöhnlichsten Erfahrungen oder Momente – und wieso diese?
Dr. Viktoria Kaplun: Für immer in Erinnerung bleiben wird mir sicherlich mein allererster Fall als Mitglied einer Strafkammer und zuständige Berichterstatterin. Es ging um eine Serie von Raubüberfällen, der Angeklagte stritt alles ab. Wir hatten ein umfangreiches Beweisprogramm, vernahmen zahlreiche Zeugen und holten auch ein DNA-Gutachten ein. Für mich war alles an diesem Prozess eine Premiere und jeder Schritt ziemlich aufregend. Ich saß in einer richtigen Robe als richtige Richterin vor einem richtigen Angeklagten und musste am Ende ein echtes und dazu BGH-festes Urteil schreiben. Die Verantwortung empfand – und empfinde ich weiterhin bei jedem Verfahren – als immens. Die Beweislage erschien uns am Ende erdrückend, was ich gemeinsam mit der Kammer auf über 100 Seiten begründete. Der BGH bestätigte das Urteil.
In meiner dann folgenden Zeit an der Justizbehörde war ich persönliche Referentin des Justizsenators, damals Dr. Till Steffen. Die Aufgabe brachte eine breite Palette an Tätigkeiten mit sich, so bereitete ich seine Termine inhaltlich vor und begleitete ihn auch zu den Terminen, schlug Redeentwürfe vor, organisierte Senatsempfänge. Bei einem solchen Empfang im Hamburger Rathaus war ich ziemlich nervös: Wir hatten uns für seine Rede einen Clou mit einer Nadel und einem Luftballon überlegt und der durfte auf keinen Fall vor den Hunderten von Gästen platzen. Ich fieberte ziemlich mit. Alles lief gut, die Menge lachte begeistert auf, auch der weitere Abend verlief in guter Stimmung. Meine Zeit an der Justizbehörde – inzwischen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – war insgesamt sehr vielseitig und spannend. Und vor allem ganz anders als der Beruf einer Richterin. Aus meiner Arbeit in der Verwaltung habe ich vieles mitgenommen und viele Menschen kennengelernt.
Nach meinem Wechsel ans Amtsgericht habe ich ein knappes Jahr zu 25 % meines Pensums als Betreuungsrichterin gearbeitet. Die Einblicke waren spannend und ziemlich intensiv. Ich war regelmäßig in Psychiatrien und bei den Betroffenen zuhause/in der Wohngruppe, um über die Unterbringung oder Fixierung von Gliedmaßen bzw. Bestellung oder Verlängerung einer Betreuung zu entscheiden. Einmal – ich war mit meinem Referendar auf „Betreuungstour“ im Taxi unterwegs – waren wir in der Gerontopsychiatrie, um über die kurzzeitige Unterbringung einer älteren Dame in der Psychiatrie zu entscheiden. Sie war nach einem Sturz vom Fahrrad völlig von der Spur, wusste ihren Namen nicht mehr, war aber körperlich weiterhin gut beisammen. Während der Anhörung fing sie plötzlich an, auf Englisch zu sprechen, machte Scherze. Die Anhörung war von viel guter Laune getragen, so abstrus die Gesamtumstände auch waren. Schon eine Woche später sah ich sie wieder und es ging ihr bereits viel besser. Als Betreuungsrichterin sah ich auch viele tragische und traurige Schicksäle – Menschen, die nach einer Erkrankung aus der Bahn geworfen wurden, die vereinsamt waren und dringend Hilfe benötigten. Ich hatte den Eindruck, dass der Beruf als Betreuungsrichterin eine starke psychosoziale Komponente hatte. Das Instrument der rechtlichen Betreuung ermöglicht es, die Lebensumstände für viele in Not befindliche Menschen unmittelbar zu verbessern. Viel näher an einem menschlichen Schicksal kann man kaum arbeiten.
Klingenberg: Das klingt in der Tat nach außergewöhnlichen Momenten. Ich möchte deshalb doch noch eine Frage aus dem eher persönlichen Bereich stellen: Was würdest Du sagen, inwieweit beeinflusst Deine Richtertätigkeit Dein tägliches Leben?
Dr. Viktoria Kaplun: Das ist eine spannende Frage.
Natürlich hat der Beruf einen großen Einfluss auf meine persönliche Zufriedenheit: Immerhin macht auch die Arbeitszeit einen erheblichen Teil unserer Lebenszeit aus, und diesen Teil empfinde ich für mich als sinnstiftend, vielseitig, herausfordernd und spannend. Das, was ich als Richterin oft anwende und einübe – auch in schwierigen Situationen Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren, Konflikte aushalten und gemeinsam vernünftige Lösungen suchen, zuhören, flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren, mit verschiedensten Menschen kommunizieren –, nehme ich als Skills auch in mein sonstiges Leben mit, das formt mich permanent als Individuum auch über den Beruf hinaus. Persönlichkeitsentwicklung inklusive, sozusagen. Nicht zuletzt erlebe ich immer wieder außergewöhnliche und ungewohnte, auch mal krasse und anspruchsvolle, komische und witzige Situationen im Berufsleben. Der Fundus an Erlebnissen und Geschichten wächst also beständig.
Klingenberg: Vielen Dank für das großartige und sehr interessante Interview. Möchtest Du unserer Leserschaft das Interview abschließend noch etwas mit auf deren Weg geben?
Dr. Viktoria Kaplun: Hört bei der Berufswahl auf Euer Bauchgefühl. Es wird Euch das Richtige raten!
Vielen Dank für das Interview!