Das Vertriebsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Herstellern oder Lieferanten und ihren Vertriebspartnern wie Händlern, Franchisenehmern oder Agenten. Das Ziel des Vertriebsrechts ist es, einen fairen Wettbewerb zwischen den Parteien zu gewährleisten und deren Interessen zu schützen.
Ein zentraler Aspekt des Vertriebsrechts ist die Gestaltung von Vertriebsverträgen. Hierbei müssen die Vertragsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Verbraucherschutz.
Weitere wichtige Aspekte des Vertriebsrechts sind die Zulässigkeit und Gestaltung von Vertriebssystemen wie Franchise, Selective Distribution oder Exklusivvertrieb sowie die Kündigung und Beendigung von Vertriebsverträgen.
Bei Verstößen gegen das Vertriebsrecht können Schadensersatzforderungen und kartellrechtliche Bußgelder drohen. Eine sorgfältige Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist daher für Hersteller und Vertriebspartner gleichermaßen von großer Bedeutung.