Das Öffentliche Wirtschaftsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und beschäftigt sich mit der Regulierung von Wirtschaftsaktivitäten durch den Staat. Es regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und Wirtschaftsunternehmen sowie zwischen den Unternehmen untereinander.
Das Öffentliche Wirtschaftsrecht bezieht sich auf die Branchen, die als öffentliche Güter betrachtet werden, wie beispielsweise Energieversorgung, Telekommunikation, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Transportwesen und Gesundheitswesen. Ziel des Öffentlichen Wirtschaftsrechts ist es, die Interessen der Allgemeinheit zu schützen, indem es beispielsweise fairen Wettbewerb fördert, Monopole verhindert, Umweltbelange berücksichtigt und den Schutz der Verbraucher sicherstellt.
Das Öffentliche Wirtschaftsrecht umfasst Regelungen zu verschiedenen Bereichen wie dem Kartellrecht, dem Energiewirtschaftsrecht, dem Telekommunikationsrecht und dem Vergaberecht. Es spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschaftspolitik des Staates, da es sicherstellt, dass Wirtschaftsunternehmen im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft handeln und einen fairen Wettbewerb ermöglichen.