Joint Ventures

Joint Ventures sind Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen zwei oder mehr Parteien ein gemeinsames Unternehmen gründen, um gemeinsam ein Geschäftsziel zu verfolgen. Die rechtlichen Regelungen von Joint Ventures können sich von Land zu Land stark unterscheiden. In der Regel werden Joint Ventures durch Verträge oder Abkommen zwischen den Parteien geregelt, welche die Struktur und den Betrieb des gemeinsamen Unternehmens festlegen.

Diese Verträge enthalten oft Regelungen in Bezug auf die Gewinnverteilung, die Kontrolle und das Management des Joint Ventures, die Haftungsverteilung zwischen den Partnern und die Beendigung des Joint Ventures.

Darüber hinaus müssen Joint Ventures häufig kartellrechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere wenn sie eine erhebliche Marktstellung haben oder in bestimmten Branchen tätig sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, da Verstöße gegen das Kartellrecht zu hohen Geldstrafen und anderen Sanktionen führen können.

RSM Ebner Stolz

Mittelständische Kanzlei 14 Standorte