Nach § 43f BRAO und § 5a BORA müssen Rechtsanwälte Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachweisen.
Ab 1.8.2022 tritt nach der großen BRAO-Reform das “Neue anwaltliche Berufsrecht” in Kraft.
Für Anwälte im 1. Jahr der Zulassung ist eine Fortbildung von 10 Stunden verpflichtend!
In unseren Seminaren erhalten Sie einen Überblick über das anwaltliche Berufsrecht, die Neuerungen sowie Vertiefungen in praxisrelevanten Bereichen.
79,00 € zzgl. MwSt - Weitere Rabatte können bei diesem Preis leider nicht gewährt werden.
29,00 € zzgl. MwSt - Sonderpreis für Rechtsreferendare (bitte Nachweis)
Termin 1) - 26.04.2023 / 08.11.2023 / je 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 2) - 03.05.2023 / 15.11.2023 / je 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 3) - 24.05.2023 / 22.11.2023 / je 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 3 ist auch für Fachanwälte für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht geeignet.
Termin 4) - 07.06.2023 / 29.11.2023 / je 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 4 ist auch für Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht geeignet.
Termin 5) - 12.12.2023 / 16:00 - 18:30 Uhr
(Die konkrete Inhaltsaufstellung folgt in Kürze!)