Fachanwaltslehrgang Strafrecht

FernUniversität in Hagen
Lehrgang Online ganzjährig 1.890,-€

Der Lehrgang gewährleistet ein anwaltsspezifisches Fachstudium, welches im Rahmen eines ditaktisch ausgereiften Konzeptes als begleitetes Selbststudium zeitlich flexibel auf die mögliche Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Gebiet Strafrecht vorbereitet. Das Studium vermittelt die erforderlichen „besonderen theoretischen Kenntnisse“ gem. §§ 4 Abs. 1, 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) und schließt mit den schriftlichen Leistungskontrollen gem. § 4a FAO ab.

Das gesamte Lehrgangsmaterial wird während des Lehrgangs dauerhaft auf der Lehr- und Lernplattform Moodle digital zur Verfügung gestellt. Die Nachweise über die erfolgreiche Erlangung der nach der FAO erforderlichen Kenntnisse erbringen die Teilnehmenden durch auf die jeweiligen Lehrgangsinhalte abgestimmte Prüfungsleistungen im Multiple Choice-Format. Diese Prüfungsleistungen dienen als Grundlage, um an den Aufsichtsarbeiten nach § 4a FAO teilnehmen zu können.

Studiendauer

Die Vermittlung der Studieninhalte umfasst zwei Semester.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung des „Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung“ der FernUniversität in Hagen, und damit einen Leistungsnachweis im Sinne der §§ 4 Abs.1, 4a, 6, 13 FAO.

Kosten

Für die Teilnahme am Programm wird ein Entgelt in Höhe von 1.890,00 € entrichtet.

Für Personen in besonderen Lebenslagen gewähren wir eine Ermäßigung (10%).

Aufbau und Umfang

Der Lehrgang ist ein begleitetes Selbststudium. Er beinhaltet die Bearbeitung von auf die Anforderungen der FAO abgestimmten Skripturen sowie die darauf jeweils bezugnehmenden Prüfungsleistungen im Multiple Choice-Format. Der Lehrgang ist auf ein Jahr konzipiert und kann auf maximal zwei Jahre ausgedehnt werden. Das Studium umfasst zwölf Lehrgangseinheiten in den Bereichen Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht in einem Bearbeitungsmfang von mindestens 120 Zeitstunden gem § 4 Abs.1,S.2 FAO.

Adressatenkreis und Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung sind Jurist:innen mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik Deutschland oder einem gleichwertigen deutschen oder ausländischen juristischen Abschluss berechtigt. Rechtsreferendar:innen können die Fachanwaltsausbildung – zu ermäßigten Gebühren – bereits während des Referendariats absolvieren.

Anmeldefristen

Die Anmeldung zum Programm ist ganzjährig möglich.

Ansprechperson

Ass. Jur. Michael Wolf

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr