Das anwaltliche Berufsrecht ist ständig in Bewegung.
Kaum ist am 01.08.2022 die Große BRAO-Reform (BGBl. 2021 I S. 2363) in Kraft getreten, schon gibt es erste „Reparaturen“ des Gesetzgebers und zahlreiche Reaktionen in Form neuer Beschlüsse der Satzungsversammlung. Und angesichts eines Vorlagebeschlusses des AGH München an den EuGH steht erneut das Fremdbesitzverbot auf dem Prüfstand.
Nach dem neuen § 43f BRAO muss jeder neu zugelassene Rechtsanwalt innerhalb des ersten Jahres nach seiner Zulassung an einer „Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht“ teilnehmen, die mindestens 10 Zeitstunden dauern und die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts umfassen muss.
Das Seminar informiert über das anwaltliche Berufsrecht insgesamt und über alle aktuellen Neuerungen sowie über größere und kleinere Veränderungen im Rahmen anderer
Gesetzgebungsverfahren der letzten Zeit, die für die Berufstätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Bedeutung sind. Berücksichtigung findet selbstverständlich außerdem die Rechtsprechung u.a. des Anwaltssenats des BGH und der Anwaltsgerichtshöfe der Länder sowie der Anwaltsgerichte.
Innerhalb einer Woche erfüllen Sie an vier Abenden die Vorgaben des § 43f BRAO in kompakten, jeweils knapp dreistündigen Online-Seminaren. Bequem von zu Hause aus und rechtzeitig vor Ihrer Zulassung!
Das Seminar richtet sich aber auch „alte Hasen“ sowie Syndikusrechtsanwälte und -anwältinnen, die mit dem Wissen Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht vermeiden können.
Nächster Termin: 03. - 06.06.2024
Das Webinar findet an vier aufeinanderfolgenden Abenden von jeweils 16.00-18.45 Uhr statt.
Anwaltliche Selbstverwaltung
Anwaltliche Berufspflichten
Das (neue) anwaltliche Gesellschaftsrecht
Das Mandatsverhältnis
Sollte die BRAK Vorgaben zum Inhalt der Fortbildungen für den § 43f BRAO aufstellen, werden wir das Programm natürlich dementsprechend anpassen.
€ 495,– (zzgl. USt.) inkl. Arbeitsunterlagen in elektronischer Form
Alle Teilnehmer erhalten nach den 4 Online-Seminaren einen Fortbildungsnachweis über 10 Stunden gemäß § 43f BRAO auf dem Gebiet des Berufsrechts.