Das Wettbewerbsrecht ist ein Teil des Wirtschaftsrechts und hat zum Ziel, den Wettbewerb zwischen Unternehmen zu schützen und zu fördern. Es regelt die Beziehungen zwischen Unternehmen und verbietet unlautere Wettbewerbspraktiken.
Im Wettbewerbsrecht geht es insbesondere um den Schutz von Verbrauchern vor irreführender Werbung, den Schutz von Mitbewerbern vor unfairen Praktiken sowie um den Schutz des Marktgeschehens vor Kartellen und anderen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen.
Das Wettbewerbsrecht umfasst insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Kartellrecht. Das UWG verbietet unter anderem irreführende Werbung, aggressives Verhalten gegenüber Mitbewerbern sowie Herabsetzung von Konkurrenten. Das Kartellrecht verbietet Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken.
Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Bußgelder verhängt werden. Eine sorgfältige Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist daher für Unternehmen von großer Bedeutung, um eine erfolgreiche und rechtmäßige Geschäftstätigkeit sicherzustellen.