Notariat

Das Notariat ist eine staatliche Einrichtung, die zur Aufgabe hat, rechtliche Dokumente und Verträge zu beurkunden und zu beglaubigen. Die Notare sind dabei unabhängige Träger öffentlicher Gewalt und werden auf Lebenszeit vom Staat bestellt. Die Beurkundung von Rechtsgeschäften durch den Notar ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, wie zum Beispiel beim Immobilienkauf, bei der Gründung einer GmbH oder bei der Errichtung eines Testaments. Der Notar hat dabei die Aufgabe, die Vertragsparteien über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags zu informieren und darauf zu achten, dass die Vertragsinhalte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Durch die Beurkundung des Notars erhalten die Verträge eine besondere Rechtskraft und sind im Zweifelsfall vor Gericht besser durchsetzbar. Auch in Erbangelegenheiten und bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sind Notare oft involviert.

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