Das Nachfolge-, Vermögens- und Stiftungsrecht ist ein Teilgebiet des Erbrechts und befasst sich mit der Regelung der Vermögensnachfolge sowie der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen. Es betrifft nicht nur den Übergang des Vermögens auf die nächste Generation, sondern auch die Regelung der Nachfolge in Unternehmen und Familienunternehmen.
Im Nachfolgerecht geht es darum, die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers im Hinblick auf die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass seine Nachfolger möglichst reibungslos in seine Fußstapfen treten können. Das Vermögensrecht befasst sich mit der Vermögensstrukturierung und -planung und ist eng mit dem Nachfolgerecht verknüpft.
Stiftungen bieten eine Möglichkeit, das eigene Vermögen langfristig und gemeinnützig zu binden und zu verwalten. Das Stiftungsrecht regelt die Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen sowie die Rechte und Pflichten des Stifters, des Vorstands und der Begünstigten.
Insgesamt geht es im Nachfolge-, Vermögens- und Stiftungsrecht darum, eine rechtliche und steuerliche Optimierung der Vermögensnachfolge zu erreichen und eine langfristige Sicherung und Verwaltung des Vermögens zu gewährleisten.