Das Beihilfenrecht regelt die Vergabe von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und stellt sicher, dass diese Beihilfen mit den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts vereinbar sind. Ziel des Beihilfenrechts ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Beihilfen zu vermeiden und eine faire Wettbewerbspraxis innerhalb der EU zu gewährleisten. Das Beihilfenrecht gilt für alle Arten von staatlichen Beihilfen, einschließlich direkter Zuschüsse, Steuervergünstigungen, zinsgünstiger Kredite und staatlicher Bürgschaften. Es erlegt den Mitgliedsstaaten der EU die Verpflichtung auf, Beihilfen bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anzumelden, bevor diese gewährt werden können. Die Europäische Kommission prüft dann, ob die Beihilfen mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind, und kann sie gegebenenfalls untersagen oder einschränken. Insgesamt soll das Beihilfenrecht einen fairen Wettbewerb innerhalb der EU gewährleisten und sicherstellen, dass staatliche Beihilfen nicht den freien Wettbewerb verzerren oder den Binnenmarkt beeinträchtigen.