Das Rechtsreferendariat ist eine praktische Ausbildungsphase, die angehende Juristen absolvieren müssen, um als Anwalt oder Richter arbeiten zu können. Während des Referendariats sammeln sie praktische Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten und lernen, komplexe juristische Fälle zu bearbeiten. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst auch eine Examensvorbereitung. Das Referendariat ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltschaft oder zum Richteramt.