Eine Kanzleigründung bezeichnet die Gründung einer Anwaltskanzlei oder einer Beratungspraxis durch einen oder mehrere Rechtsanwälte oder andere Fachkräfte im Bereich der Rechtsberatung. Dabei handelt es sich um einen unternehmerischen Schritt, bei dem eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt wird.
Bei einer Kanzleigründung müssen verschiedene Aspekte beachtet werden, wie beispielsweise die Wahl des Standorts, die Ausstattung der Kanzlei, die Einstellung von Personal sowie die Festlegung der Geschäftsstrategie und der Dienstleistungen, die angeboten werden sollen. Auch rechtliche Aspekte wie die Einhaltung der berufsrechtlichen Bestimmungen sowie die Anmeldung der Kanzlei bei den zuständigen Behörden und Versicherungen sind zu beachten.
Eine erfolgreiche Kanzleigründung erfordert neben fachlichem Know-how und juristischem Fachwissen auch unternehmerisches Denken, Durchhaltevermögen und eine klare Vision für die Zukunft der Kanzlei.