Insolvenzrecht ist ein Fachbereich des Rechts, der sich mit der Insolvenz von Unternehmen und Privatpersonen befasst. Juristen im Insolvenzrecht beraten Schuldner, Gläubiger und Insolvenzverwalter und begleiten den gesamten Insolvenzprozess von der Antragstellung bis zur Verteilung der Insolvenzmasse. Zu den Aufgaben gehören die Prüfung von Insolvenzanträgen, die Erstellung von Insolvenzplänen sowie die Vertretung der Interessen der Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Ziel ist es, den Insolvenzfall so geordnet und effektiv wie möglich abzuwickeln und eine faire Verteilung der Insolvenzmasse sicherzustellen.