Immobilienwirtschaftsrecht ist ein Fachbereich des Rechts, der sich mit der Regulierung und rechtlichen Aspekten von Immobiliengeschäften befasst. Juristen im Immobilienwirtschaftsrecht beraten bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie bei der Finanzierung und Strukturierung von Immobilientransaktionen. Zu den Aufgaben gehören auch die Erstellung und Überprüfung von Verträgen, die Vertretung der Interessen der Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie die rechtliche Gestaltung von Immobilienprojekten. Ziel ist es, eine rechtskonforme und erfolgreiche Immobiliengeschäftstätigkeit zu ermöglichen und die Interessen der beteiligten Parteien zu wahren.