Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Fachbereich des Wirtschaftsrechts, der sich mit der Regulierung und rechtlichen Aspekten von Unternehmen befasst. Juristen im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten bei Gründungen, Umstrukturierungen, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen sowie bei der laufenden Geschäftstätigkeit. Zu den Aufgaben gehören auch die Erstellung und Überprüfung von Verträgen, die Vertretung der Interessen der Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie die rechtliche Gestaltung von Unternehmensbeziehungen und Handelsabläufen. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen und eine reibungslose und erfolgreiche Geschäftstätigkeit zu ermöglichen.