Am Landesamt für Schule und Bildung mit Sitz in Chemnitz ist zum 1. September 2026 Zeitpunkt eine Stelle
unbefristet zu besetzen.
Das Landesamt für Schule und Bildung ist die nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und insbesondere für die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie die Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit gemeinsam mit den Schulen verantwortlich.
Zwingende Voraussetzungen für die Tätigkeit sind eine abgeschlossene juristische Hochschulausbildung und die Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) sowie fundierte, durch in mindestens einem Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ nachgewiesene, juristische Fachkenntnisse.
Für die Erledigung der komplexen und anspruchsvollen Arbeitsaufgaben ist einschlägige Berufserfahrung von Vorteil.
Die Stelle ist sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte geeignet. Sie ist der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet und bietet Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 14. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der Berufserfahrung der Bewerberin/des Bewerbers. Bei Bewährung und Vorliegen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geprüft werden.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, besteht die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
Das Referat 15 hat seinen organisatorischen Sitz in Chemnitz. Der Dienstort ist Chemnitz.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Bitte geben Sie eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung im Bewerbungsanschreiben an und fügen Sie den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Nachweis bei.
Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Kopien der Zeugnisse zu den geforderten Abschlüssen) unter der Kennziffer 13-0321/387
bis zum 30. Juni 2026 an das
Sächsische Staatsministerium für Kultus
Referat 13
Postfach 10 09 10
01079 Dresden
oder per E-Mail als pdf-Datei an
bewerbung@smk.sachsen.de.
zur des Freistaates Bedienstete ihr Sachsen werden gebeten, EinsichtEinverständnis nahme in ihre Personalakte zu erteilen und ihre Bewerbung möglichst auf dem Dienstweg an uns zu richten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Stefanie Moschner, Telefon +49 351 564-66325, zur Verfügung.