Von der Uni in die Anwaltskanzlei, das Unternehmen oder den öffentlichen Dienst: Das Karriereportal für Juristinnen und Juristen.

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goldwerth ist…

…individuelles Lernen und vernetztes Wissen!

Wir sind Ihr Dienstleister für Ihre ganz persönliche FAO online-Weiterbildung. Und weil der Faktor Zeit so oder so immer wichtig ist, bieten wir für jede Vorliebe die passende Lösung an.

Zum Beispiel live-Webinare mit renommierten Referenten:

Zu fest planbaren Zeiten und mit kompletter Interaktivität zwischen Dozent*innen und Teilnehmenden. Professionell ausgestaltet und souverän moderiert. Diskutieren Sie mit Referenten und Kollegen, oder nutzen Sie den Fach-Chat im Anschluss an die Veranstaltung.

Wir kennen im Übrigen keine bessere Möglichkeit, sich auch abseits einer Fortbildungspflicht zu einem spannenden Thema zu informieren:
  • kompakt (2,5 Stunden geballtes Fachwissen zu einem spezifischen Rechtsthema),
  • günstig (unter 100 € Teilnahmegebühr, keine Reise-, Sprit-, Übernachtungskosten oder Parkgebühren)
  • ohne großen Aufwand (einfach per Zoom via Browser über einen Computer oder Mobilgerät teilnehmen; Sie brauchen weder Kamera, noch Mikrofon oder Spezialsoftware).
Dabei kommen Sie ganz ohne lange Abwesenheiten im Büro aus, und Familie und Freunde freuen sich, dass Sie weiterhin Zeit für Sie haben. Wir bieten Ihnen Interessantes und Wissenswertes aus Arbeitsrecht, Berufsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Sportrecht und weiteren rechtlichen Fachbereichen. → Weitere Informationen
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Erstelle dir deinen eigenen Job-Alert, füge Stellenanzeigen und Arbeitgeber deiner Merkliste hinzu und nutze dein Profil für eine einfache und unkomplizierte Bewerbung! 

Anwaltliches Berufsrecht
Erfüllen Sie rechtzeitig die Vorgaben des neuen § 43f BRAO!

Rechtsanwälte müssen spätestens zum Ende des ersten Jahres nach Zulassung Kenntnisse im Berufsrecht über mindestens zehn Zeitstunden nachweisen. Grundlage dafür ist die Neufassung des § 43f BRAO, die mit der großen BRAO-Reform zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Die Fortbildungspflicht gilt für „Junganwält*innen“, Syndikusanwält*innen und Jurist*innen, die aus einem anderen Beruf in die Anwaltschaft wechseln.

Unsere Veranstaltungen dazu konzentrieren sich voll und ganz auf diejenigen unter Ihnen, die eine Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO benötigen bzw. ihr diesbezügliches Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen. Sie ist von Prof. Noll ausschließlich konzipiert und gestaltet worden, um Berufseinsteiger in Theorie und Praxis mit den Anforderungen des Berufsalltags als praktizierende Anwältin und Anwalt so vertraut zu machen, dass nicht nur die Vorgaben der Anwaltskammer erfüllt werden, sondern auch Sie mit einem belastbaren Gefühl, sich deutlich sicherer in Ihrem alltäglichen Praxisumfeld zu bewegen, in Ihre Kanzlei zurückkehren werden.

JurCase informiert:

In Deutschland unterstützt die Regierung, oft in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU, die Fortbildung von Angestellten und selbstständigen Unternehmern. Die Art und Höhe der Förderung variiert von Bundesland zu Bundesland. Eine gute Übersicht sowie eine Auflistung der Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern gibt es hier.

Diese Fachlehrgänge sind für (angehende) Anwältinnen und Anwälte relevant:

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