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Der Fachbereich Medizinrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Es geht dabei zum einen insbesondere um die medizinischen Dienstleistungen von
Vor allem beim Arzt- und Krankenhausrecht geht es zudem um Fälle der Arzthaftung. Diese werden insbesondere dann medial bekannt, wenn einem (in einem Krankenhaus tätigen) Arzt ein sogenannter Ärztepfusch vorgeworfen wird und der Patient deshalb entweder verletzt wurde oder sogar daran verstarb. Deshalb unterliegen Mediziner:innen – wie Rechtsanwält:innen auch – verschiedenen besonderen berufsständischen Pflichten, etwa einer ärztlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflicht sowie einer ärztlichen Schweigepflicht. Verstöße hiergegen können nicht nur zu einem Entzug der Approbation führen, sondern auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Insoweit spielt daher auch Compliance eine Rolle im Fachbereich Medizinrecht.
Zum anderen geht es bei diesem Fachbereich regelmäßig auch um die Entwicklung, Herstellung und Anwendung medizinischer Güter (Biomedizinrecht).
Zum Medizinrecht gehören schließlich auch solche öffentlich-rechtlichen Regelungen, die die Ausübung des (zahn-)ärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten betreffen.
Dieser Fachbereich ist damit eine Schnittstelle zwischen Medizin, Gesundheitssystem und dem dazugehörigen rechtlichen Rahmen. Jurist:innen, die in diesem Fachbereich tätig sind, müssen deshalb vor allem auch in der Lage sein, interdisziplinär zu arbeiten.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Medizinrecht sind jedoch vergleichsweise eher begrenzt, wenngleich sind solche Jurist:innen sehr begehrt. Es gibt einige mittelständische Kanzleien und vor allem Boutiquen, die sich auf diesen Fachbereich spezialisiert haben. In Krankenhäusern sind insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen Medizinrecht, wobei hier auch Arbeitsrecht und Compliance eine besondere Rolle spielen. Des Weiteren bestehen Einsatzgebiete bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern, wie einer Ärztekammer beziehungsweise bei der Bundesärztekammer, die maßgeblich die beruflichen Belange ihrer Ärzte vertreten.
In der universitären Ausbildung spielt das Medizinrecht in aller Regel gar keine Rolle, soweit nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt wurde. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einem Krankenhaus oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (wie die Ärztekammer) absolviert wurden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern besonders hervorstechen möchte, sollte möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Medizinrecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
Aufgrund der besonderen Interdisziplinarität ist es gerade bei diesem Fachbereich besonders sinnvoll, sich auch mit einem medizinischen Grundverständnisses und / oder einem Verständnis für den Beruf des Arztes und seines Arbeitsumfelds auszuzeichnen.
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