Mit dem weiterbildenden Master of Laws (LL.M.) Lawyer and Legal Practice vermitteln wir Ihnen auf universitärem Niveau fachlich spezialisiertes Wissen für Ihre anwaltliche Tätigkeit. Sie haben bereits Kompetenzen im Umgang mit dem materiellen Recht erlangt? Dann bilden die praxisorientierten Inhalte unseres Studienganges eine optimale Grundlage für Ihr erfolgreiches anwaltliches Berufsleben.
Unseren Masterstudiengang absolvieren Sie berufsbegleitend und zeitlich flexibel. So gelingt es Ihr rechtsmethodisches anwaltliches Denkvermögen neben Ihrem Beruf zu schärfen. Unser Ziel ist es Sie als wertvolle Bereicherung für die Anwaltschaft überdurchschnittlich zu qualifizieren.
Die Vermittlung der Studieninhalte umfasst zwei Semester. Wenn Sie in Teilzeit studieren, verlängert sich Ihre Studiendauer entsprechend.
Nach erfolgreichem Abschluss verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen den Titel „Master of Laws (LL.M.)“.
Die Teilnahme am Programm kostet 4.400,00 €.
Für Personen in besonderen Lebenslagen gewähren wir eine Ermäßigung (10%).
Die Studienmaterialien bestehen aus drei Modulen und der Masterarbeit. Dazu gehört u. a. organisatorisches Know-how bezüglich der Kanzleiorganisation, Marketing, Zeitmanagement und Gebührenrecht.
Sämtliche Materialien werden für Sie grundsätzlich über die Lern- und Lehrplattform „Moodle“ der FernUniversität in Hagen im Pdf-Dateiformat bereitgestellt. Die Bearbeitung der Module I und III schließen Sie mit dem erfolgreichen Bestehen einer Modulabschlussklausur ab; die Bearbeitung des Moduls II schließen Sie mit dem Bestehen von zwei Einsendeaufgaben ab. Sie beenden Ihr Studium mit der erfolgreichen Erstellung einer Masterarbeit über ein Thema mit anwaltlichem Bezug.
Der Studiengang richtet sich an Absolvent:innen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge, also des Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs. Darüber hinaus spricht der Studiengang auch rechtsaffine Absolvent:innen anderer Studienfächer an, die sich im Wirtschafts- und Arbeitsrecht weiterbilden wollen und neben ihrem Studienabschluss bereits erste berufliche Erfahrungen in der Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen vorweisen können.
Für Absolvent:innen des ehemaligen Zusatzstudiengangs Wirtschafts- und Arbeitsrecht, an der FernUniversität in Hagen, bestehen interessante Anerkennungsregelungen, die auch eine Reduktion der Gebühren zur Folge haben, bitte sprechen Sie hier gezielt die Studienberatung an.
In den weiterbildenden Masterstudiengang kann eingeschrieben werden, wer
das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste Prüfung oder einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben hat,
oder
einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten erworben hat, von denen mindestens 120 ECTS-Punkte aus juristischen Inhalten bestehen müssen,
und
eine einschlägige berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr nachweist. Der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist auch als solche berufspraktische Erfahrung zu werten.