Kenntnisse im Berufsrecht § 43f BRAO (TS608o)

ARBER-Seminare GmbH
Webinar Online 08.09.2025 159,-€ zzgl. ges. USt.

Bitte beachten Sie, dass diese Seminar-Reihe nicht nach § 15 FAO geeignet ist.

Jetzt rechtzeitig die Vorgaben des § 43f BRAO erfüllen

Die Änderung der BORA treten zum 01.10.2022 in Kraft. Diese beinhaltet u.a. die ab dem 01.08.2022 geltende neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen (§ 5a BORA n.F.)

Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Zulassung Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht nachweisen. Diese gilt nicht nur für tatsächliche Junganwälte, sondern auch für Syndikusanwälte und "Berufswechsler" d.h. die aus einem anderen Beruf in die Anwaltschaft wechseln.

Die Kenntnisse im rechtsanwaltlichen Berufsrecht gemäß § 43f BRAO müssen durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit insgesamt mindestens zehn Zeitstunden nachgewiesen werden, die folgende Themen umfassen soll:

  1. Organisation des Berufs als freier Beruf sowie der Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungsorgane einschließlich der Berufsaufsicht und berufsrechtlicher Sanktionen
  2. Allgemeine Berufspflicht und Grundpflichten nach §§ 43, 43a BRAO, §§ 2 bis 5a BORA
  3. Überblick über die besonderen Berufspflichten nach den §§ 43b ff. BRAO, §§ 6 bis 33 BORA
  4. Berufsrechtliche Bezüge zum anwaltlichen Haftungsrecht.“

Sie erfüllen bei ARBER die Vorgaben des § 43f BRAO in 2 x 5 Stunden-Online-Seminare.  Bitte die jeweiligen Teile einzeln buchen.

Teil A

  • Organisation des Berufs als freier Beruf sowie der Rechtsanwaltskammern als  Selbstverwaltungsorgane einschließl. der Berufsaufsicht u. berufsrechtlicher Sanktionen
  • Allgemeine Berufspflicht und Grundpflichten nach §§ 43, 43a BRAO,  §§ 2 bis 5a BORA
  • Berufsrechtliche Bezüge zum anwaltlichen Haftungsrecht

Teil B

  • Organisation des Berufs als freier Beruf sowie der Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungsorgane einschließl. der Berufsaufsicht u. berufsrechtlicher Sanktionen
  • Überblick über die besonderen Berufspflichten nach den §§ 43b ff. BRAO,  §§ 6 bis 33 BORA
  • Berufsrechtliche Bezüge zum anwaltlichen Haftungsrecht

Teil A und Teil B können unabhängig voneinander gebucht werden - Wir empfehlen allerdings eine Buchung von beiden Teilen um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können.

Ansprechperson

Frank Zindler

Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht sowie Insolvenzverwalter

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