Bitte beachten Sie, dass diese Seminar-Reihe nicht nach § 15 FAO geeignet ist.
Jetzt rechtzeitig die Vorgaben des § 43f BRAO erfüllen
Die Änderung der BORA treten zum 01.10.2022 in Kraft. Diese beinhaltet u.a. die ab dem 01.08.2022 geltende neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen (§ 5a BORA n.F.)
Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Zulassung Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht nachweisen. Diese gilt nicht nur für tatsächliche Junganwälte, sondern auch für Syndikusanwälte und "Berufswechsler" d.h. die aus einem anderen Beruf in die Anwaltschaft wechseln.
Die Kenntnisse im rechtsanwaltlichen Berufsrecht gemäß § 43f BRAO müssen durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit insgesamt mindestens zehn Zeitstunden nachgewiesen werden, die folgende Themen umfassen soll:
Sie erfüllen bei ARBER die Vorgaben des § 43f BRAO in 2 x 5 Stunden-Online-Seminare. Bitte die jeweiligen Teile einzeln buchen.
Teil A
Teil B
Teil A und Teil B können unabhängig voneinander gebucht werden - Wir empfehlen allerdings eine Buchung von beiden Teilen um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können.