Nächster Termin:
Mi., 25.06.2025 | 13:00 bis 17:30 Uhr
Seminarbeschreibung
Die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG ist nicht Gegenstand des Studiums der Rechtswissenschaften. Gleichwohl sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Zulassung zur Anwaltschaft RVG-Kenntnisse erforderlich, um die eigene selbständige Tätigkeit oder im Anstellungsverhältnis richtig und umfassend abrechnen bzw. Abrechnungen von Mitarbeitenden überprüfen zu können.
Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die Systematik des RVG. Grundkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Themenauswahl
- Welche Gebühren fallen in gerichtlichen Verfahren nach Teil 3 VV RVG an?
- Wie werden außergerichtliche Tätigkeiten abgerechnet?
- Was sind allgemeine Gebühren?
- Welche Bedeutung haben die Begriffe Auftrag, gebührenrechtliche Angelegenheit, Gegenstand und Gegenstandswert und Gebührenanrechnung?
- Wie werden Straf- und Bußgeldsachen abgerechnet (kurze Einführung einschl. Zusatzgebühren VV 4141 RVG und 5115 RVG)?
- Was ist bei PKH/VKH zu beachten? Sind hier auch Vergütungsvereinbarungen möglich?
- Welche Besonderheiten gelten bei rechtsschutzversicherten Mandanten?
- Welche Kostenverfahren gibt es und unter welchen Voraussetzungen sind sie einzuschlagen?
- Gibt es vergütungsrechtliche Hinweispflichten?
Seminargebühr
Frühbucherrabatt (gültig bis 24.03.2025): 160,55 € zzgl. USt. Regulärer Preis: 169,00 € zzgl. USt.
Ansprechperson
Katharina Zorn
Rechtsanwältin & Stv. Geschäftsleitung