Cannabis – Aktuelles aus dem Bußgeldverfahren sowie dem Fahrerlaubnisrecht

ZORN SEMINARE
Fortbildung Online 23.06.2025 99,-€ zzgl. USt.

Nächste Termine:

Mo., 23.06.2025 | 14:30 bis 17:15 Uhr | online
Mo., 01.12.2025 | 14:30 bis 17:15 Uhr | online

Seminarbeschreibung

Der Konsum von Cannabis bezogen auf die Teilnahme am Straßenverkehr genießt seit jeher eine Sonderrolle gegenüber anderen illegalen Betäubungsmitteln. Die rechtliche Behandlung von Cannabis sowohl im Bußgeld- als auch im Fahrerlaubnisverfahren ist nicht unumstritten, insbesondere im Hinblick auf die Empfehlungen der Grenzwertkommission, die zur Kenntnis genommen aber letztendlich nicht übernommen werden.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anstehenden „Teil-Legalisierung“ bleibt es spannend, zu beobachten, wie sich diese Ausnahmestellung weiter entwickeln wird.

Die Veranstaltung soll zum einen die aktuelle Rechtslage zum Cannabiskonsum, zum anderen Strategien in den jeweiligen Verfahren vermitteln. Darüber hinaus erfolgt jedoch ein „Blick über den Tellerrand“ in den Bereich der Toxikologie und der Verkehrspsychologie.

Themenauswahl

  • Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG
  • Medikamentenprivileg, § 24a Abs. 2 S. 3 StVG
  • Maßnahmenkatalog nach § 14 FeV
  • Anlage 4 zur FeV – Konsummuster
  • Empfehlungen der Grenzwertkommission
  • Empfehlungen des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstages
  • Abstinenznachweise
  • Anforderungen in einer MPU

Referentin:

  • Ulrike Dronkovic, Fachanwältin für Straf- u. Verkehrsrecht

Seminargebühr:

99,00€ zzgl. USt.

Ansprechperson

Katharina Zorn

Rechtsanwältin & Stv. Geschäftsleitung
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