Nächster Termin
(Zwei Termine)
- 17.11.2026 | ab 15:00 Uhr
- 08.12.2026 | ab 15:00 Uhr
Seminarinhalte
Wirtschaftlich schwierige Zeiten führen dazu, dass die Anzahl der Bezieher von Hart IV und ALG II stetig zunimmt und so die sozialrechtlichen Mandate vermehrt Eingang in die anwaltliche Praxis nehmen. Fundierte Kenntnisse der abrechenbaren Gebühren ermöglicht auch hier gewinnbringende Umsätze.
Themenauswahl
Teil 1: Einstieg in die komplexe Abrechnung der Anwaltsvergütung in Sozialsachen (2,5h)
- Überblick zu den Änderungen 2025
- Sozialrechtliche Angelegenheiten
- Geschäftsgebühr und Ermessensausübung
- Grundlegende Neureglung der Anrechnungen
- Mehrere Auftraggeber
- Verfahrens/Terminsgebühr allgemein
- Vorgehensweise und Tipps bei der Bemessung der Rahmengebühren
- Aktuelle Entwicklungen RVG 2025, Auswirkungen Inkassovergütung auch für Sozialrechtler? Rechtsprechung
- Übergangsrecht
Es besteht die Möglichkeit vor und während des Seminars Fragen zu stellen.
Teil 2: Vertiefung der Grundkenntnisse und Vorstellung der Besonderheiten und Probleme (2,5h)
- Fiktive Terminsgebühr
- Erledigungsgebühr
- Untätigkeitsklage
- Eilverfahren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Beratungshilfe / PKH
- Kostenfestsetzung
Ihre Frage können im laufenden Seminar gestellt werden.
Referent
Thomas Schmidt, Dipl. Rechtspfleger, Dozent FH
Seminargebühr
- 198,55€ zzgl. USt. (Frühbucherpreis)
- 209,00€ zzgl. USt. (Normalpreis)
Ansprechperson
Katharina Zorn
Rechtsanwältin & Geschäftsleitung