Mit mehr als 56.000 Kolleginnen und Kollegen tragen wir bei der Polizei NRW für die tägliche Sicherheit von rund 18 Millionen Menschen in NRW Sorge. Dies tun wir in den unterschiedlichsten Bereichen, vor und hinter den Kulissen.
Bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zu arbeiten, bedeutet sich spannenden Aufgaben mit einer hohen Aufgabenvielfalt zu stellen. Hier ist kein Tag wie der andere. Am Ende eines jeden Tages ist es aber stets ein sinnvoller Beitrag für die Gesellschaft, der hier von allen geleistet wird.
Das TEAM 110 funktioniert, weil hier Polizistinnen und Polizisten gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus vielen Berufszweigen Hand in Hand zusammenarbeiten.
Bist du bereit, eine Karriere der sinnvollen Art zu starten? Mach, was wichtig ist.
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In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und 3 Landesoberbehörden mit circa 50.000 Beschäftigten, davon mehr als 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamten wahr. Die Polizei untersteht dem Innenminister.
Die nordrhein-westfälische Polizei ist seit dem 1.7.2007 zweistufig organisiert. Die Basis bilden 47 Kreispolizeibehörden. Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt die Aufsicht über alle Polizeibehörden und wird bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden von den drei Landesoberbehörden (LOB) unterstützt. Die LOB nehmen zudem landeszentrale Aufgaben wahr.
Der Schwerpunkt der Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen liegt bei den 47 KPB. Ihre Zuständigkeitsbereiche decken sich zumeist mit denen der kreisfreien (Groß-) Städte und Kreise. KPB in kreisfreien Städten sind die 18 Polizeipräsidien, in den Kreisen sind dies die 29 Landrätinnen und Landräte. Neben den in allen KPB wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben sind hier die Vollzugsaufgaben in die Kernbereiche Gefahrenabwehr/ Einsatz, Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung gegliedert.
Für bestimmte schwerwiegende Straftaten oder besondere Einsatzanlässe besteht ein abgestuftes System, nach dem größere und leistungsstärkere KPB Aufgaben über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus wahrnehmen. Weitere Besonderheiten ergeben sich für die Überwachung von circa 2.000 km Autobahn und über 900 km Wasserstraßen. Für die Autobahn sind auch über den eigenen Bereich hinaus die Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig, für die Wasserstraßen ist es landeszentral das Polizeipräsidium Duisburg.
Die Aufgaben des LAFP werden insbesondere in § 13b des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) beschrieben. Mit ca. 1.200 Beschäftigten ist es zuständig für die Ausbildung und Fortbildung der Polizei, soweit die Ausbildung nicht von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung oder den Kreispolizeibehörden als Ausbildungsbehörden wahrgenommen werden.
Daneben führt das LAFP die Aufsicht über die Kreispolizeibehörden in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten. Der Sitz des LAFP befindet sich in Selm – Bork, weitere Standorte befinden sich in Brühl, Linnich, Neuss, Münster und Schloß Holte – Stukenbrock.
Die Aufgaben des LKA ergeben sich insbesondere aus § 13 POG. Es hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist mit fast 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben. Es unterstützt das Innenministerium in Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung und die KPB bei der vorbeugenden Bekämpfung sowie bei der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten.
Im Auftrag des Innenministeriums sowie auf Ersuchen eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft verfolgt das Landeskriminalamt Straftaten in eigener Zuständigkeit. Darüber hinaus sammelt es alle für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei bedeutsame Nachrichten und wertet sie aus. Außerdem nimmt es landeszentrale Aufgaben im Bereich des Waffen- und Vereinsrechtes wahr.
Die Aufgaben des LZPD sind in § 13a POG zusammengefasst. Der zentrale Standort befindet sich in Duisburg. In diesem Landesamt, in dem mehr als 1.000 Beschäftigte arbeiten, wird eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben gebündelt. So unterstützt das LZPD das Innenministerium in allen Fragen der Gefahrenabwehr, der Einsatzbewältigung und der Verkehrssicherheitsarbeit, es koordiniert landesweit Kräfte und Einsatzmittel und unterhält – bundesweit einmalig – eine landeszentrale Leitstelle.
Neben diesen operativ ausgerichteten Aufgaben ist es zuständig für die technische Ausstattung der Polizei und alle Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik. Nach Bestimmung des Innenministeriums werden hier Aufgaben der Steuerung und Führung sowie Belange von Haushalts-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten landeszentral für die Polizei NRW wahrgenommen.
Im Rahmen Ihres Studiums muss eine so genannte praktische Studienzeit absolviert werden. In dieser Zeit werden Ihnen Einblicke in die Praxis vermittelt und – soweit möglich – Gelegenheit zur praktischen Mitarbeit gegeben.
Es gibt zwei Pflichtteile, die entweder bei der Rechtspflege oder einem Unternehmen der freien Wirtschaft absolviert werden können, sowie standardmäßig sechs Wochen Praxiszeit bei einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Behörde wie der Polizei NRW.
Sie lernen während des meist sechswöchigen Praktikums bei der Polizei NRW verschiedene Arbeitsbereiche kennen. So können Sie beispielsweise zwei Wochen in der Direktion Verkehr, zwei Wochen in der Direktion Gefahrenabwehr und zwei Wochen in der Einsatzbewältigung eingesetzt werden. Hier erhalten Sie einen umfangreichen Einblick in die polizeilichen Aufgabenbereiche.
Der konkrete Einsatz kann natürlich je nach Polizeibehörde und Verfügbarkeit unterschiedlich ausfallen.
Weitere Informationen findest du hier https://www.direkteinstieg-polizei.nrw/verwaltungspraktikum-verwaltungsstation-im-referendariat/
Bei der Polizei NRW können Studierende der Rechtswissenschaften das Referendariat in der Wahlstation und/oder der Verwaltungsstation absolvieren.
Sie werden voraussichtlich in der Direktion Zentrale Aufgaben eingesetzt, wo Sie unter anderem mit Fragen zum Beamten-, Polizei-, Schadens-, Versammlungs-, Haftung-, Zivil- oder Waffenrecht beauftragt werden können. Je nach Behörde fallen die Schwerpunkte und Aufgabenbereiche unterschiedlich aus.
Auch die Bearbeitung von Vorgängen und die Erstellung von Entscheidungsvorschlägen können zu Ihren Aufgaben gehören. Sie können an Terminen und Gesprächen des Büroalltags teilnehmen, so zum Beispiel an Sitzungen mit der Polizeipräsidentin oder dem Polizeipräsidenten.
Hospitationen in anderen Direktionen sind ebenfalls möglich. Schließlich legen wir Wert darauf, dass Sie die gesamte Bandbreite polizeilicher Arbeit kennenlernen. Je nach Kapazität erhalten Sie so im Rahmen des Referendariats auch die Gelegenheit, in den Vollzugsbereich hineinzublicken und am Wochenende einen Nachtdienst mit der Streife zu erleben. Auch beim Schießtraining können Sie dabei sein. Eine Hospitation im Bereich der Direktion Kriminalität kann unter Umständen ebenfalls organisiert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier https://www.direkteinstieg-polizei.nrw/verwaltungspraktikum-verwaltungsstation-im-referendariat/
Nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren erfolgt via Bestenauslese eine Einstellung als Polizeirätin bzw. Polizeirat auf Probe mit einer Besoldung nach A13 LBesO (etwa 4.460 € monatliches Bruttogrundgehalt).
Grundsätzlich bist du ab dem ersten Tag deiner Karriere bei der Polizei NRW Führungskraft. Um den Einstieg in die neue Funktion, aber auch die ersten Schritte deines persönlichen Karriereweges zu erleichtern, absolvierst du eine zweieinhalbjährige prüfungsfreie Einführungsphase, einschließlich eines etwas neunmonatigen Studienabschnittes an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol).
Die DHPol in Münster ist eine institutionelle Besonderheit. Sie ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung aller Länder und des Bundes. An der Hochschule werden die Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Polizeivollzugsdienst ausgebildet. Zugleich ist die DHPol eine Fortbildungseinrichtung für Führungskräfte der Polizei.
Binnen der zweieinhalb Jahre erwirbst du Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit und wirst bestens auf die Aufgaben und Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst vorbereitet.
Als Führungskraft des Polizeivollzugsdienstes nehmen Sie maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung und Gestaltung der von Ihnen geleiteten Bereiche. Eine konkrete Erstfunktion/Verwendung sowie der damit verbundene Dienstort kann erst kurz vor Abschluss der Einführungsphase mitgeteilt werden. Sie werden allerdings in diese Entscheidung durch persönliche Gespräche eingebunden.
Als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter des Landes Nordrhein-Westfalen sind Sie prinzipiell im gesamten Land NRW einsetzbar. Das heißt, dass Sie in gewissem Maße mobil sein sollten und dazu bereit, sich in unterschiedlichste Aufgabenstellungen und Einsatzbereiche einzuarbeiten.