Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit der rechtlichen Regelung von Miet- und Eigentumsverhältnissen an Wohnungen und Häusern. Es umfasst sowohl das allgemeine Mietrecht, als auch das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Im Mietrecht geht es um die Regelungen von Mietverträgen, die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, die Mietpreisbemessung, sowie Kündigungen und Mieterhöhungen. Das WEG-Recht hingegen befasst sich mit dem Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander, der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum, sowie der Regelung von Beschlüssen und Verträgen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Das Miet- und WEG-Recht ist ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet und wird häufig in der Praxis von Anwälten und Anwältinnen betreut. Ein umfassendes Verständnis der aktuellen Rechtsprechung sowie der einschlägigen Gesetze und Vorschriften ist notwendig, um im Miet- und WEG-Recht erfolgreich beraten und vertreten zu können.