Das Europarecht regelt die Rechtsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und zwischen den Mitgliedstaaten. Es fördert die wirtschaftliche und politische Integration, den Binnenmarkt und den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Das Primärrecht umfasst die Gründungsverträge und grundlegenden Prinzipien der EU, während das Sekundärrecht aus Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen besteht, die von den EU-Institutionen erlassen werden. Das Europarecht stärkt den Schutz der Grundrechte, fördert den Umweltschutz und harmonisiert nationale Rechtsvorschriften zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsraums. Die Einhaltung des Europarechts wird vom Europäischen Gerichtshof überwacht, der für die Auslegung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften sorgt, um Rechtssicherheit und Kohärenz innerhalb der Union zu gewährleisten.