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Das Seminar „E-Rechnungen ab 2025 - alles, was Sie dazu jetzt wissen müssen – online“ richtet sich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit Rechnungsstellung oder steuerrechtlichen Fragestellungen zu tun haben und sich frühzeitig auf die Einführung der E-Rechnung vorbereiten möchten. Die Fachanwaltschaft für Steuerrecht kann sich hier 2,5 Nettozeitstunden im Bereich Steuerrecht gem. § 15 FAO anrechnen lassen.
Die Veranstaltung ist insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Steuerrecht, Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende relevant, da diese Berufsgruppen die neuen Anforderungen sowohl in der eigenen Kanzlei als auch bei der Beratung ihrer Mandantschaft sicher umsetzen müssen.
Seminarinhalt
Die obligatorische E-Rechnung kommt zum 01.01.2025 – wir informieren Sie!
Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung der (obligatorischen) elektronischen Rechnung zum 01.01.2025 beschlossen. Während für den Rechnungsaussteller Übergangsfristen (ggf. bis 31.12.2027) gelten, muss der Rechnungsempfänger im Grundsatz ab dem 01.01.2025 empfangsbereit sein. Nachdem das BMF mit Datum vom 23.06.2024 einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht hat, ist am 15.10.2024 das endgültige BMF-Schreiben ergangen.
In diesem Zusammenhang ändert sich auch die Definition der E-Rechnung. Ab 2025 liegt eine elektronische Rechnung dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Rechnungen in Papierform oder anderen elektronischen Formaten, die nicht den Vorgaben entsprechen (bspw. PDF-Rechnung), gelten ab dem 01.01.2025 als sonstige Rechnungen.
Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung betrifft die im Inland steuerbaren Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern. Ausgenommen sind steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Ausnahmen gelten zudem für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.
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