Gebührenrecht für Junganwälte und Junganwältinnen

ZORN SEMINARE
Fortbildung Online 17.06.2026 Ab 160,55 € zzgl. USt.

Nächste Termine:

Mi., 17.06.2026 | 13:00 bis 17:30 Uhr

Mi., 18.11.2026

Seminarbeschreibung:

Die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG ist nicht Gegenstand des Studiums der Rechtswissenschaften. Gleichwohl sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Zulassung zur Anwaltschaft RVG-Kenntnisse erforderlich, um die eigene selbstständige Tätigkeit oder im Anstellungsverhältnis richtig und umfassend abrechnen bzw. Abrechnungen von Mitarbeitenden überprüfen zu können.

Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die Systematik des RVG. Grundkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Themenauswahl:

  • Welche Gebühren fallen in gerichtlichen Verfahren nach Teil 3 VV RVG an?
  • Wie werden außergerichtliche Tätigkeiten abgerechnet?
  • Was sind allgemeine Gebühren?
  • Welche Bedeutung haben die Begriffe Auftrag, gebührenrechtliche Angelegenheit, Gegenstand und Gegenstandswert und Gebührenanrechnung?
  • Welche Besonderheiten gelten bei rechtsschutzversicherten Mandanten?
  • Welche Kostenverfahren gibt es und unter welchen Voraussetzungen sind sie einzuschlagen?
  • Gibt es vergütungsrechtliche Hinweispflichten?

Referent:

Joachim Volpert, Dipl. Rechtspfleger

Seminargebühr:

Ab 160,55 € zzgl. USt. (Frühbucherrabatt) | 169,00 € zzgl. USt. (Regulärer Preis)

Ansprechperson

Katharina Zorn

Rechtsanwältin & Geschäftsleitung