Polizeipräsidentin Ursula Tomahogh über ihren juristischen Werdegang und eine Karriere bei der Polizei

In diesem Interview mit der Polizeipräsidentin der Polizei Hagen Ursula Tomahogh erfährst du alles über ihren interessanten juristischen Werdegang, angefangen beim Studium der Rechtswissenschaften, über ihr Rechtsreferendariat und den Karrierebeginn bei der Polizei. Wo hat Frau Tomahogh ihre Verwaltungsstation und Wahlstation absolviert? Was waren ihre Beweggründe für eine Position in einer Verwaltung wie der Polizei, und was sprach gegen die „klassischen“ Karrierewege? Welche Karrieremöglichkeiten gibt es bei der Polizei? Welche Aufgaben erwarten Referendar:innen in ihrer Verwaltungsstation oder Wahlstation bei der Polizei? Diese Fragen und viele mehr werden hier von Polizeipräsidentin Ursula Tomahogh beantwortet.

Zur Person

Frau Tomahogh ist in Köln geboren und zur Schule gegangen. Nach dem Abitur studierte sie ebenfalls in Köln Rechtswissenschaften und schloss das Studium 1995 mit dem Zweiten Staatsexamen ab.

Seit 1997 arbeitet Frau Tomahogh bei der Polizei NRW. Nach einer zweijährigen „Einweisungszeit“ (heute: zweieinhalbjährige „Einführungsphase“) übernahm sie 1999 ihre erste Führungsfunktion in der Bereitschaftspolizei Wuppertal. Seitdem ist sie in unterschiedlichen Behörden und verschiedenen Führungsfunktionen im Land NRW eingesetzt worden. Seit April dieses Jahres ist sie Präsidentin des Polizeipräsidiums Hagen mit 1.300 Beschäftigten und in ihrem Bezirk für die Sicherheit von 1,4 Mio. Einwohnern verantwortlich.

Frau Tomahogh ist Mutter von zwei Kindern und lebt mit ihrer Familie im Bergischen Land.

Das Interview

Klingenberg: Liebe Frau Tomahogh, vielen Dank zunächst, dass Sie sich zu diesem Interview bereit erklärt haben. Sie sind Volljuristin und seit April 2022 Polizeipräsidentin in Hagen in Nordrhein-Westfalen. Erst einmal einen Herzlichen Glückwunsch dazu. Ihren interessanten juristischen Werdegang möchten wir in diesem Interview näher beleuchten. Unsere Leserschaft interessiert sich natürlich aber auch für den Karrierebeginn bei der Polizei, sei es im Zuge des Rechtsreferendariats oder im Anschluss dessen. Anfangen möchte ich jedoch mit Ihrem Studium der Rechtswissenschaften. Sie sind dort sicherlich erstmalig sowohl mit dem Polizeirecht als auch mit dem Beamtenrecht in Verbindung gekommen. Wurde bereits dort der erste Stein Ihrer Karriere bei der Polizei gesetzt?

Ursula Tomahogh: Zunächst vielen Dank für Ihre Glückwünsche zu meinem derzeitigen Amt. Ich freue mich, mit diesem Interview Interessierten die Möglichkeit eines Einblicks in diesen Berufsweg zu geben.

Die Annahme, dass bereits im Studium ausgiebig Polizei- oder Beamtenrecht gelehrt wurde, traf bei mir nicht zu. Selbstverständlich wurden im Rahmen des öffentlichen Rechts beide Bereiche erwähnt, aber eine intensive Befassung gab es nicht.

Allerdings war für mich schon vor meinem Studium klar, dass ich zur Polizei wollte, insofern waren meine Praktika im Studium und die Stationen in der Referendarzeit immer mit Polizeibezug verbunden. So legte ich in meinem gesamten Studium einen Schwerpunkt auf das Fach Strafrecht und besuchte u.a. verschiedene begleitende Lehrveranstaltungen (Kriminalistik, Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzug, Rechtsmedizin für Juristen). Auch ein sechswöchiges Praktikum im Strafvollzug in der JVA Köln-Ossendorf wurde mir ermöglicht. Damit war mir neben der juristischen Bewertung ein Einblick vergönnt, wie Straftaten polizeilich bearbeitet werden, wie hilfreich und unverzichtbar die Rechtsmedizin für die Aufklärung von Straftaten ist, aber auch, wie sich ein Alltag in einer Justizvollzugsanstalt anfühlt.

Klingenberg: Kommen wir nun zu Ihrem juristischen Vorbereitungsdienst: Wo haben Sie Ihre Verwaltungsstation und Wahlstation absolviert?

Ursula Tomahogh: Meine Verwaltungsstation habe ich im Polizeipräsidium Leverkusen (heute durch Organisationsanpassung eine Polizeiinspektion des PP Köln) absolvieren dürfen.

Da mein Wunsch, auch die Polizeiorganisation als solches kennenzulernen und in den Dienststellen Dienst versehen zu dürfen, sehr ausgeprägt war, durfte ich verschiedene Bereiche der Behörde kennenlernen. So lernte ich das erste Mal, wie „Polizei funktioniert“. Ob es der Wach- und Wechseldienst, die Sachbearbeitung der Kriminalpolizei oder das Begleiten eines sog. szenekundigen Beamten am Wochenende zum Fußballspiel von Bayer Leverkusen war – es waren großartige Einblicke in diese Organisation. Auch lernte ich die wertvolle Haltung von Polizistinnen und Polizisten, die sich als eine große „Familie Polizei“ verstehen, kennen. Das Thema Führung, welches später im Berufsleben immer eine bedeutende Rolle spielt, konnte ich in unterschiedlicher Ausprägung wahrnehmen. Dieses Verwaltungspraktikum gab mir nun endgültig die Sicherheit, bei der Polizei arbeiten zu wollen.

Meine Wahlstation habe ich im LKA Hamburg erleben dürfen. In diesen Monaten habe ich vor allem den Bereich der organisierten Kriminalität mit den Schwerpunkten der verbotenen Prostitution und des Menschenhandels kennengelernt. Auch wenn manche Situationen durch das Erlebte für mich als junge Frau schwer zu ertragen waren, konnte ich vor allem in diesen Monaten das Zusammenspiel von faktenbasierenden Informationen, verantwortlicher und professioneller Wahrnehmung von Führung, eine überaus hohe Motivation der Einsatzkräfte und das alles natürlich bei gleichzeitiger Bindung an Gesetzgebung, Vorschriften und Erlasse intensiv erleben; insgesamt waren auch diese Monate für mein weiteres Berufsziel großartig.

Klingenberg: Ihre Karriere bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen begann nahezu nahtlos nach Ihrem Referendariat. Was waren Ihre Beweggründe für eine Position in einer Verwaltung wie die Polizei, und was sprach für Sie gegen die „klassischen“ Karrierewege, wie Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin?

Ursula Tomahogh: Mein Einstieg bei der Polizei NRW konnte damals leider nicht nahtlos anschließen, da im Jahre 1996 keine Direkteinsteiger zugelassen waren. Die Landespolizei in NRW hat erst im Jahre 1995 entschieden, überhaupt Direkteinsteiger zuzulassen, dies aber nur alle zwei Jahre. Insofern habe ich das eine Jahr durch eine Referententätigkeit an den Universitäten Halle und Leipzig überbrückt und wurde im Jahre 1997 als eine von fünf Direkteinsteiger:Innen zugelassen.

Mein Berufswunsch, Polizistin zu werden, ist schon in der Schulzeit entstanden. Mich reizte vor allem die Herausforderung des Polizeiberufes, die Kombination von polizeilicher Arbeit und juristischer Bewertung und sich immer wieder schnell und flexibel auf neue Situationen einstellen zu müssen. Außerdem mag ich die Arbeit mit und für Menschen, insofern kam ein reiner Verwaltungsdienst nicht infrage. Die Eindrücke in den anderen Stationen wie Rechtsanwaltschaft oder Justiz haben dieses Vorhaben aus den unterschiedlichsten Gründen deutlich bestärkt.

Klingenberg: Sie hatten in Ihrer Karrierelaufbahn bei der Polizei verschiedene Positionen inne. Würden Sie für unsere Leserschaft kurz skizzieren, welche vor allem juristische Aufgaben Sie konkret in der jeweiligen Position hatten.

Ursula Tomahogh: Wenn man als Direkteinsteiger:in bei der Polizei NRW beginnt, ist man mit der Einstellung sofort im Polizeivollzugsdienst (PVB mit Einstiegst A13) tätig. Dies geht immer mit einer Führungsaufgabe einher. Als Führungskraft werden Sie natürlich in erster Linie die Organisationsinteressen der Polizei vertreten müssen, also sowohl im Thema Führung als auch polizeifachlichen Fragen gefordert werden; darauf wurde man in den ersten zwei Jahren vorbereitet. Daneben ist es unabdingbar, rechtssicher zu sein. Insofern liegen die juristischen Schwerpunkte nicht in einer rein juristischen Aufgabe, sondern begleiten Sie arbeitstäglich in jedem Thema.

Klingenberg: Welche weiteren juristischen Karrieremöglichkeiten gibt es denn noch bei der Polizei?

Ursula Tomahogh: Ein anderer Weg, als Jurist:in bei der Polizei NRW zu arbeiten, ist der Weg über die Landesverwaltung NRW. Das ist allerdings ein komplett anderer Bewerbungs- und Einstellungsweg, bei dem man als Verwaltungsbeamtin bzw. -beamter in einer Landesbehörde eingesetzt wird. Zwar besteht auch hier die Möglichkeit, in einer Polizeibehörde zu arbeiten, man ist dann dort allerdings nicht für Polizeivollzugsaufgaben, sondern in aller Regel für Personalangelegenheiten oder Organisations- bzw. Logistikfragen zuständig.

Allerdings kann auch dieser Weg in die Funktion einer Polizeipräsidentin bzw. eines Polizeipräsidenten führen.

Klingenberg: Welche Voraussetzungen, sowohl hinsichtlich der Hard Skills als auch der Soft Skills, sollte ein:e Bewerber:in für eine Karriere bei der Polizei mitbringen?

Ursula Tomahogh: Bei den Hard Skills war es zu meiner Zeit so, dass mindestens ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen werden musste. Mittlerweile ist die Beschränkung durch den NC abgeschafft worden und es genügt die erfolgreich abgeschlossene Zweite Juristische Prüfung. Hilfreich waren zusätzliche Erkenntnisse (Praktika, Lehrveranstaltungen) zur Organisation Polizei während des Studiums und der Referendarzeit. Außerdem ist eine gute Gesundheit von Nöten, da man einer polizeiärztlichen Untersuchung unterzogen wird.

Was die Soft Skills anbelangt, ist eine Affinität im Umgang mit Menschen, eine intrinsische Motivation zur polizeilichen Tätigkeit und ausgeprägte Belastungsfähigkeit bei vorhandener innerer Stabilität nötig.

Klingenberg: Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Verwaltungsstation bei der Polizeibehörde zu absolvieren. Welche Aufgaben erwartet den Referendar:innen?

Ursula Tomahogh: In meiner damaligen Verwaltungsstation beim PP Leverkusen legte der Polizeipräsident besonderen Wert darauf, dass ich für rechtliche Gutachten eingebunden wurde und verantwortlich war. Die Aufgabenstellung kann jedoch von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein, so können auch Herausforderungen im Bereich der Personalangelegenheiten, wie z. B. die Begleitung von Verwaltungsgerichts- oder Disziplinarverfahren warten. Die Zielrichtung liegt immer darin, einen möglichst umfassenden Einblick in die juristischen Aufgabenstellungen einer Polizeibehörde zu bekommen. Insbesondere Angelegenheiten, in denen es um das Polizei-, Waffen-, Haftungs- oder Versammlungsrecht geht, sind keine Seltenheit. Hier sind dann das geschulte juristische Auge und die fachkundige Bearbeitung eines Referendars bzw. einer Referendarin gefragt. Der Einsatz erfolgt in den meisten Fällen in der Direktion Zentrale Aufgaben, aber auch Hospitationen in anderen Direktionen sind möglich, da die Polizei NRW großen Wert darauf legt, Eindrücke der gesamten Bandbreite der Polizeiarbeit zu bieten.

Klingenberg: Wann sollten sich die interessierten Referendar:innen für eine Referendariatsstelle bewerben und vergeben Sie die Referendariatsstellen lediglich an Referendar:innen des Landes Nordrhein-Westfalen oder haben auch Referendar:innen aus anderen Bundesländern eine Chance, bei Ihnen in der Behörde die Verwaltungsstation – oder auch Wahlstation – zu absolvieren?

Ursula Tomahogh: Grundsätzlich kann man sagen, dass die Referendariate bei der Polizei NRW unter Jurist:innen sehr beliebt sind – gerade was die großen Polizeibehörden wie beispielsweise Köln oder Düsseldorf betrifft. Da die Plätze in jeder Behörde begrenzt sind, gilt: Je eher man sich bewirbt, desto höher die Chancen, einen Platz zu bekommen. Es gibt keine Faustregel, was den idealen Bewerbungszeitpunkt betrifft, aber mindestens ein Jahr vor Referendariatsantritt sollte die Bewerbung erfolgen. Geografische Flexibilität kann hier von Vorteil sein. Wer unbedingt nach Köln oder Düsseldorf möchte, bewirbt sich am besten noch eher im Voraus. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass Bewerbende in Nordrhein-Westfalen ansässig sind bzw. studiert haben.

Klingenberg: Welche Anforderungen werden an die Bewerbung von frischen Volljurist:innen gestellt?

Ursula Tomahogh: Was die Anforderungen betrifft, ist, wie bereits erwähnt, eine erfolgreich abgeschlossene Zweite Juristische Staatsprüfung – oder eben eine erfolgreich abgeschlossene zweite Prüfung für ein Amt der Laufbahngruppe II – die grundlegende Voraussetzung. Hinzu kommen aber auch noch die Polizeidiensttauglichkeit, bestimmte Sprachkenntnisse und eine Altersobergrenze zum Einstellungstermin. Die Einstellungen erfolgen jährlich. Ich empfehle, sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen umzuschauen. Hier findet man ganz konkret das Anforderungsprofil und weitere Informationen, die eine gute Orientierung geben.

Klingenberg: Möchten Sie unserer Leserschaft das Interview abschließend noch etwas mit auf deren Weg geben?

Ursula Tomahogh: Eingangs habe ich betont, dass es mir ein Bedürfnis ist, Sie für diesen Berufsweg zu interessieren, wenn nicht zu begeistern. Jedes Jahr stellt die Polizei NRW Volljuristinnen und -juristen im Direkteinstieg ein. Sie können im Laufe Ihrer dienstlichen Vita in unterschiedlichsten Führungsfunktionen eingesetzt werden – je nach persönlicher Ausrichtung. Die Polizei als Arbeitgeber von etwa 57.800 Beschäftigten bietet Ihnen einen abwechslungsreichen und ausfüllenden Berufsalltag sowie eine gesicherte Existenz. Ihre Karrieremöglichkeiten gehen grundsätzlich bis A16, in wenigen Funktionen auch in die B-Besoldung.  Das Gefühl, zu dieser Polizeifamilie zu gehören und für die Sicherheit der Menschen mit verantwortlich zu sein, macht sehr berufszufrieden.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, setzen Sie sich in der Polizei mit Direkteinsteiger:innen in Verbindung – ich bin sicher, Ihre Fragen werden beantwortet.

Vielen Dank für das Interview.