Im Steuerstrafverfahren sind einige Besonderheiten, die sich vor allen Dingen aus den §§ 385 ff. AO ergeben, zu beachten.
Erläutert werden das Verhältnis des Besteuerungs- zum Strafverfahren, die Aufgaben der Finanzbehörden nach §§ 208, 386 AO und deren Verhältnis zur Staatsanwaltschaft. Weitere Themen sind der Dauerbrenner Akteneinsicht, die Erkenntnisquellen der Steuerfahndung, die Bedeutung einer tatsächlichen Verständigung im Besteuerungsverfahren für das Strafverfahren und die Möglichkeiten einer für den Mandanten schonenden Verfahrensbeendigung; auch Anregungen für die Abrechnung in den beiden Verfahren werden vorgestellt.
Thomas Wenzler wird außerdem über Honorarvereinbarungen sprechen und verschiedene Fragen zum Thema "Anwaltshonorar" beantworten.
Thomas Wenzler ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig, seit 1996 Fachanwalt für Steuerrecht und nach Engagements u.a. bei Freshfields und CBH Rechtsanwälte seit über 25 Jahren in eigener Kanzlei in Köln tätig.
Thomas Wenzler ist Co - Autor des Buchs "Die Selbstanzeige" (Wenzler/Rübenstahl, Die Selbstanzeige, 3. Auflage, 2019) und kommentiert in Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht (2. Auflage 2016, 3. Auflage für 2024 geplant), einige Vorschriften. Für das Werk Rübenstahl/Idler, Tax Compliance (erschienen im März 2018, Neuauflage für 2024 geplant), hat er das Kapitel "Steuerliche Haftungsrisiken und Tax Compliance" verfasst. Thomas Wenzler ist zudem Mit-Herausgeber eines im kommenden Jahr erscheinenden Handbuchs zum Steuerstrafrecht (Otto-Schmidt-Verlag).
Rechtsanwalt Thomas Wenzler referiert seit vielen Jahren regelmäßig zu Themen des Steuerstrafrechts und des damit zusammenhängenden Steuerrechts.