Diese Fortbildungs-Seminar ist nach § 15 FAO Strafrecht geeignet
Betäubungsmittelabhängige Menschen sehen sich in Folge ihrer Erkrankung häufig strafrechtlichen Verfahren ausgesetzt. Wer sich als Verteidiger bei dieser Klientel einen guten Ruf erwirbt, schafft sich eine dauerhafte Einkommensgrundlage.
Damit man einem solchen Ruf gerecht wird und dem Mandanten eine wirkliche Hilfe ist, muss man nicht nur im Erkenntnisverfahren alle strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte kennen, sondern bereits dort die Weichen für das Vollstreckungsverfahren richtig stellen. Daneben muss man auch wissen, wie man den Erhalt einer Kostenzusage und eine Zurückstellung durchsetzt und wie man Einfluss auf die Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer Strafen nehmen kann.
Das erforderliche praxisrelevante know how wird in diesem Seminar vermittelt.
Bei allem Einsatz für den Mandanten darf der Verteidiger auch seine eigenen Belange nicht vergessen. Deswegen wird auch an alle vergütungsrelevanten Umstände, insbesondere bei Pflichtverteidigungen, erinnert.
Fachanwälte/innen für Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit strafrechtlichen Mandaten befassen oder strafrechtlich interessiert sind.
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