Nach § 43f BRAO und § 5a BORA müssen Rechtsanwälte Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachweisen.
Ab 1.8.2022 tritt nach der großen BRAO-Reform das “Neue anwaltliche Berufsrecht” in Kraft.
Für Anwälte im 1. Jahr der Zulassung ist eine Fortbildung von 10 Stunden verpflichtend!
In unseren Seminaren erhalten Sie einen Überblick über das anwaltliche Berufsrecht, die Neuerungen sowie Vertiefungen in praxisrelevanten Bereichen.
29,00 € zzgl. MwSt - Sonderpreis für Studierende / Rechtsreferendare (bitte Nachweis)
79,00 € zzgl. MwSt - Seminargebühr für Rechtsanwälte/innen
Termin 1) - 08.11.2023 / 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 2) - 15.11.2023 / 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 3) 22.11.2023 / je 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 3 ist auch für Fachanwälte für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht geeignet.
Termin 4) - 07.06.2023 / 29.11.2023 / je 15:00 - 17:30 Uhr
Termin 4 ist auch für Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht geeignet.
Termin 5) - 12.12.2023 / 16:00 - 18:30 Uhr
(Die konkrete Inhaltsaufstellung folgt in Kürze!)
Ihre Seminarunterlagen und Zugangsdaten werden Ihnen 2 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail übersandt. Im Nachgang zum Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Rechtsanwaltskammer.
Anmeldungen sind bis unmittelbar vor Seminarbeginn möglich.