Am 01.08.2022 war es endlich so weit. An diesem Tag ist die bereits im letzten Jahr verabschiedete Große BRAO-Reform in Kraft getreten. Neuerungen gibt es insbesondere im Recht der „Berufsausübungsgesellschaft“ und der Bürogemeinschaft, bei der Interessenkollision und den Tätigkeitsverboten bei nichtanwaltlicher Vorbefassung, aber auch im Recht der Syndikusrechtsanwälte. Änderungen an einigen Vorschriften der BORA sind ebenfalls am 01. August dieses Jahres in Kraft getreten sind.
Das Seminar informiert über alle diese Neuerungen ebenso wie über größere und kleinere Veränderungen im Rahmen anderer Gesetzgebungsverfahren der letzten Zeit sowie über die schon länger bestehenden und weiterhin geltenden Bestimmungen des anwaltlichen Berufsrechts. Dabei werden die einzelnen Regelungen auch in Zusammenhang mit den ebenfalls erfolgten Änderungen im StGB, RVG und RDG dargestellt. Berücksichtigung findet ferner die Rechtsprechung des Anwaltssenats des BGH und der Anwaltsgerichtshöfe der Länder sowie der Anwaltsgerichte.
Innerhalb einer Woche erfüllen Sie an 4 Abenden die Vorgaben des § 43f BRAO in kompakten, jeweils knapp 3-stündigen Online-Seminaren. Bequem von zu Hause aus und rechtzeitig vor Ihrer Zulassung!
Nächster Termin: 12.06.-16.06.2023
Die Webinare finden am Mo (12.06.), Mi (14.06.), Do (15.06.) sowie Fr (16.06.) jeweils von 17.00 -19.45 Uhr (inkl. 15 Minuten Pause) über Zoom statt.
Anwaltliche Selbstverwaltung
Anwaltliche Berufspflichten
Das (neue) anwaltliche Gesellschaftsrecht
Das Mandatsverhältnis
Sollte die BRAK Vorgaben zum Inhalt der Fortbildungen für den § 43f BRAO aufstellen, werden wir das Programm natürlich dementsprechend anpassen.
€ 495,– (zzgl. USt.) inkl. Arbeitsunterlagen in elektronischer Form
Alle Teilnehmer erhalten nach den 4 Online-Seminaren einen Fortbildungsnachweis über 10 Stunden gemäß § 43f BRAO auf dem Gebiet des Berufsrechts.