Rechtsanwälte müssen spätestens zum Ende des ersten Jahres nach Zulassung Kenntnisse im Berufsrecht über mindestens zehn Zeitstunden nachweisen. Grundlage dafür ist die Neufassung des § 43f BRAO, die mit der großen BRAO-Reform zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Die Fortbildungspflicht gilt für „Junganwält*innen“, Syndikusanwält*innen und Jurist*innen, die aus einem anderen Beruf in die Anwaltschaft wechseln.
Die Veranstaltung konzentriert sich voll und ganz auf diejenigen unter Ihnen, die eine Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO benötigen bzw. ihr diesbezügliches Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen. Sie ist von Prof. Noll ausschließlich konzipiert und gestaltet worden, um Berufseinsteiger in Theorie und Praxis mit den Anforderungen des Berufsalltags als praktizierende Anwältin und Anwalt so vertraut zu machen, dass nicht nur die Vorgaben der Anwaltskammer erfüllt werden, sondern auch Sie mit einem belastbaren Gefühl, sich deutlich sicherer in Ihrem alltäglichen Praxisumfeld zu bewegen, in Ihre Kanzlei zurückkehren werden.
Die goldwerth-Webinare finden ausschließlich auf der Software-Plattform "Zoom" statt. Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.
Prof. Tobias Noll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Mediator ist seit 2007 Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Menden und Dortmund.
Rechtsanwalt Noll lehrt als Prof. für Recht in der sozialen Arbeit / Sozialrecht SRH Heidelberg, zuvor war er nebenamtlich Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster und referiert seit 2016 im Bereich der Anwaltsfortbildung gem. § 15 FAO.