Am Landesamt für Schule und Bildung sind am Standort Leipzig zum 1. August 2026 zwei Stellen als
unbefristet zu besetzen.
Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist die nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und insbesondere für die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit gemeinsam mit den Schulen verantwortlich.
Das Referat 25-L ist verantwortlich für die Personalangelegenheiten der Schulen in Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen.
Zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit sind eine abgeschlossene juristische Hochschulausbildung und die Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) sowie fundierte, durch in mindestens einem Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ nachgewiesene, juristische Fachkenntnisse.
Von Vorteil ist Berufserfahrung im Bereich der Verwaltung im öffentlichen Dienst, vorzugsweise im Personalwesen.
Die Stellen sind sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte geeignet. Sie sind der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet und bieten Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 14. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der Berufserfahrung der Bewerberin/des Bewerbers. Bei Bewährung und Vorliegen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geprüft werden.
Die Stellen sind in Vollzeit zu besetzen. Sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, besteht die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
Das Landesamt für Schule und Bildung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder Identität.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Bitte geben Sie eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung im Bewerbungsanschreiben an und fügen Sie den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Nachweis bei.
Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter der Kennziffer 13-0321/386 bis 29. Juni 2026 an das
Sächsische Staatsministerium für Kultus
Referat 13
Postfach 10 09 10
01079 Dresden
oder per E-Mail als pdf-Datei an
bewerbung@smk.sachsen.de.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Anita Fritze Telefon +49 351 564 66322 zur Verfügung.